Aus dem Bundestag: Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation
Berlin: (hib/PK) Die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation in einem Heilberuf setzt die Gleichwertigkeit mit der deutschen Berufsqualifikation voraus. Auch die ĂŒbrigen Voraussetzungen fĂŒr die Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zum FĂŒhren der Berufsbezeichnung gĂ€lten fĂŒr Bewerber mit … Weiter