Sachsen-Anhalt startet Feldversuch fĂĽr 44-Tonner

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Gludau (FDP): Lastwagen mit höheren Gesamtgewicht sparen Fahrten und Emissionen / Wissenschaftliche Begleitung geplant / Erkenntnisse sind auch für elektrische Antriebe von besonderer Bedeutung

Magdeburg. In Sachsen-Anhalt soll der erweiterte Einsatz von Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 44 Tonnen erprobt werden. Die Landesregierung soll dazu Feldversuche mit wissenschaftlicher Begleitung auf den Weg bringen. Das hat am Mittwoch der Landtag auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen. Die Initiative dazu geht von der FDP im Landtag aus.

Maximilian Gludau (Foto), verkehrspolitischer Sprecher der Liberalen, sagte: „Die Diskussion um eine Erhöhung der zulässigen Gesamtgewichte fĂĽr Lkw wird schon seit einigen Jahren gefĂĽhrt. Bewegung kam in die Debatte durch den Klimaschutz und zwar in zweierlei Hinsicht: Mehr Zuladung bedeutet weniger Einzelfahrten mit entsprechender CO2-Einsparung. Auch die Aussicht auf eine verringerte Staubelastung und weniger Staubelastung dĂĽrfte nicht zuletzt die Autofahrer freuen.“

Weiteres Argument: Alternative Antriebe, insbesondere batterieelektrische, fĂĽhren bei Lkw zu deutlich höheren Fahrzeuggewichten. „Sie wĂĽrden bei den bestehenden Begrenzungen entsprechend nur einer geringere Zuladung erlauben – fĂĽr die Entwicklung zur Marktreife von E-Lkw ist das ein groĂźes Hindernis“, so Gludau.

Das Hauptaugenmerk der Feldversuche soll vor allem auf regelmäßigen Transporten im Nahbereich liegen und mit der wissenschaftlichen Begleitung möglichst Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt beauftragt werden, so der Koalitionsantrag. „Die Begleitforschung soll neben den Auswirkungen auf den SchienengĂĽterverkehr, CO2-Bilanz, Lärmemission, Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss auch Auswirkungen auf den baulichen Zustand der Verkehrsinfrastruktur zum Inhalt haben“, erklärte Gludau.

Hintergrund:

In Frankreich wurde das zulässige Gesamtgewicht fĂĽr Lastwagen bereits 2013 von 40 auf 44 Tonnen erhöht. Ă„hnliche Gewichtsgrenzen gelten in Belgien, Luxemburg und Tschechien, während sie in den Niederlanden bei 50 Tonnen und in Dänemark sogar bei 54 Tonnen liegen. In Deutschland sind erhöhte Gesamtgewichte von bis zu 44 Tonnen bisher nur in Ausnahmefällen bereits gestattet, und zwar nur im „kombinierten Verkehr“ im Vor- und Nachlauf des SchienengĂĽterverkehrs und beschränkt auf Container-Ladungen.

Text/Foto: FDP-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt / Hans Eckardt