Rechtsextremer Verdachstfall: Gericht bestÀtigt AfD-Einstufung

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Das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfĂ€lischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit hat das Gericht am Montag in MĂŒnster ein Urteil aus der Vorinstanz bestĂ€tigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen. (ZDFheute)

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