Nachbarschaftsstreit wegen Cannabis: Gewaltschutzantrag erfolgreich

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Das AG Frankfurt hat ein sechsmonatiges AnnÀhrungsverbot nach Drohung eines Nachbarn anlÀsslich eines vorangegangen Streits wegen Cannabiskonsums ausgesprochen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Antragsteller, der in seiner Wohnung eines Abends Cannabis-Geruch wahrgenommen hatte, auf den Balkon ging, um – wie schon in der Vergangenheit – das GesprĂ€ch mit dem benachbarten Antragsgegner zu suchen. Nachdem dieser alles abstritt, und der Antragsteller ankĂŒndigte, alles Weitere ĂŒber den Vermieter klĂ€ren zu wollen, erwiderte der Antragsgegner: „Dann komm rĂŒber und wir klĂ€ren das wie MĂ€nner“. Als der Antragsteller wiederum ankĂŒndigte, die Polizei zu rufen, Ă€ußerte der Antragsgegner: „Wenn du das machst, dann hole ich fĂŒnf Jungs, die machen dich weg.“ Die hinzugerufene Polizei stellte in der Wohnung des Antragsgegners Cannabisgeruch fest und fand sog. Longpapers und Feinwaage vor.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main wertete die vom Antragsgegner getĂ€tigten Äußerungen als ernstlich gemeinte Drohung und nicht als bloßes Aufspielen im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits. Der Antragsteller habe unter Beachtung der konkreten UmstĂ€nde damit rechnen mĂŒssen, dass der Antragsgegner ihm gemeinsam mit anderen MĂ€nnern auflauern und ihn verprĂŒgeln wĂŒrde. In der Folge sei zu vermuten, dass weitere BeeintrĂ€chtigungen zu besorgen sind, weshalb ein AnnĂ€hrungsverbot nach dem GewSchG auszusprechen war. Der Anordnung stĂŒnde dabei nicht entgegen, dass der Antragsgegner zum Zeitpunkt der Äußerung berauscht gewesen sein könnte. Weder stĂŒnde eine deliktsrechtlich eingeschrĂ€nkte Verantwortlichkeit des Antragsgegners der Gewaltschutzanordnung von Rechts wegen entgegen, noch habe das Gericht im konkreten Fall eine solche positiv feststellen können.

Die Entscheidung ist rechtskrÀftig.

Quelle: Pressemitteilung des AG Frankfurt Nr. 1/2022 v. 28.01.2022 (juris.de)

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