Krankenversicherung / Schmidt (SPD): Wir schaffen echte Wahlfreiheit – ohne Nachteile

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Magdeburg. Die Koalitionsfraktionen haben heute einen Antrag beschlossen, der den Weg für die Einführung einer pauschalen Beihilfe in Sachsen-Anhalt frei macht. Ziel ist es, Beamtinnen und Beamten künftig eine echte Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung zu ermöglichen – ohne finanzielle Schlechterstellung. Das Finanzministerium ist beauftragt, den entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

„Wir schaffen echte Wahlfreiheit. Wer gesetzlich versichert ist oder es kĂĽnftig sein will, darf dafĂĽr nicht länger benachteiligt werden“, sagte SPD-Finanzpolitiker Andreas Schmidt (Foto) nach der Ausschusssitzung. „Mit der pauschalen Beihilfe beenden wir die strukturelle Schlechterstellung gesetzlich versicherter Beamtinnen und Beamter – und setzen ein deutliches Zeichen fĂĽr soziale Gerechtigkeit im öffentlichen Dienst.“

Bislang war die Wahlfreiheit nur auf dem Papier gegeben: Die private Krankenversicherung wird über die individuelle Beihilfe des Dienstherrn bezuschusst – gesetzlich Versicherte mussten hingegen ihren Beitrag vollständig selbst zahlen. Mit dem geplanten Zuschuss, der sich am Beihilfesatz orientiert, wird diese Benachteiligung künftig aufgehoben.

„Das neue Modell stärkt insbesondere jene Beamtinnen und Beamten, fĂĽr die eine private Versicherung schlicht nicht passt – etwa Alleinerziehende, chronisch Kranke oder Menschen mit mehreren Kindern“, so Schmidt. „Es geht um Fairness – und um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes.“

Mehrere Bundesländer – darunter Berlin, Hamburg, Thüringen und Brandenburg – haben vergleichbare Regelungen bereits eingeführt.

Quelle: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 19. Juni 2025

Foto: Andreas Schmidt (c) Susie Knoll