Gludau (FDP): Regeln fĂĽr amtliche Vermessungsingenieure sollen gelockert werden

Veröffentlicht in: Heute in Sachsen-Anhalt | 0

Einstimmiges Votum im Infrastrukturausschuss für Gesetzesänderung

Magdeburg. In Sachsen-Anhalt sollen die Regeln für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure gelockert werden, um eine flächendeckende Versorgung mit amtlichen Vermessungsleistungen zu sichern. Dafür hat der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales des Landtages am Freitag einstimmig den Weg frei gemacht. Abschließend entscheidet darüber der Landtag.

Der baupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Maximilian Gludau (Foto) sagte dazu: „Ich freue mich, dass fĂĽr die geplante Gesetzesänderung heute im Ausschuss Zustimmung aus allen Fraktionen kam. Damit soll es Ă–ffentlich bestellten Vermessungsingenieuren in Sachsen-Anhalt kĂĽnftig erlaubt sein, dort eine Zweigestelle zu eröffnen, wo andere Amtsinhaber aus dem Dienst ausscheiden. Das war bisher nicht möglich.

Als FDP hatten wir deshalb den Vorschlag fĂĽr die Neuregelung bereits in den Koalitionsverhandlungen fĂĽr die Deutschlandkoalition eingebracht. Damit wollen wir die Versorgung mit behördlichen Vermessungsleistungen gerade im ländlichen Raum sicherstellen, da sich Engpässe schon heute deutlich abzeichnen. Ob private Häuslebauer, Unternehmen oder öffentliche Bauherren, ĂĽberall werden die Leistungen von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren beim Bau von Gebäuden oder StraĂźen benötigt.“

Hintergrund:

Bisher dürfen öffentlich bestellte Vermessungsingenieure nur im Bereich ihres zugewiesenen Amtssitzes tätig werden. Durch eine Gesetzesänderung soll es ihnen künftig erlaubt sein, dort eine Zweigestelle zu eröffnen, wo andere Amtsinhaber aus dem Dienst ausscheiden. Über den Neuregelung entscheidet der Landtag abschließend.

Text/Foto: FDP-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt / Hans Eckardt