Erben (SPD) fordert gesetzliche Regelung zur Nachbetreuung von RettungskrÀften in Sachsen-Anhalt

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Seit dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt vor einer Woche betreuen Angehörige der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) aus ganz Sachsen-Anhalt betroffene RettungskrÀfte, Augenzeugen, Angehörige und andere Hilfesuchende. Hunderte EinsatzkrÀfte haben traumatische Situationen erlebt.

„Solche EinsĂ€tze zeigen, wie wichtig die psychosoziale Nachbetreuung ist – nicht nur nach dramatischen Ereignissen wie einem Attentat, sondern auch nach den vielen belastenden EinsĂ€tzen, die Jahr fĂŒr Jahr stattfinden“, erklĂ€rt RĂŒdiger Erben (Foto), innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Erben weist darauf hin, dass es in Sachsen-Anhalt weiterhin erhebliche Defizite bei der Nachbetreuung von EinsatzkrĂ€ften gibt: „Noch immer erfolgt diese nicht in einheitlicher QualitĂ€t. Andere BundeslĂ€nder wie Sachsen oder Berlin machen es vor: Ehrenamtliche Feuerwehrleute und KatastrophenschĂŒtzer haben dort lĂ€ngst einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Nachbetreuung.“

Deshalb fordert Erben, dass das Land Sachsen-Anhalt fĂŒr ehrenamtliche Feuerwehrleute und Helfer im Katastrophenschutz einen gesetzlichen Anspruch auf die PSNV einfĂŒhrt: „Erst, wenn es eine klare Regelung gibt, ist auch gewĂ€hrleistet, dass alle betroffenen EinsatzkrĂ€fte nach gleichen Standards betreut werden. Sicher wird sich als Konsequenz aus dem Attentat auch gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergeben. Den Rechtsanspruch auf psychologischen Nachbetreuung werden wir einbringen.“

Text/Foto: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 27. Dezember 2024