Entwurf des Finanzausgleichsgesetz / Erben: Wir haben noch erheblichen Beratungsbedarf

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Magdeburg/ST. In der heutigen Kabinettssitzung hat Finanzminister Michael Richter den Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes in erster Lesung eingebracht. Die SPD-Fraktion begrĂŒĂŸt die deutliche Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um 248.576.500 Euro.

Erhebliche Bedenken hat die Fraktion jedoch gegen die massiven Eingriffe in den horizontalen Finanzausgleich (Verteilung innerhalb der kommunalen Gruppen kreisfreie StÀdte, Landkreise und kreisangehörige Gemeinden). Hierdurch werden strukturschwache, lÀndliche RÀume weiter geschwÀcht.

Insbesondere kleine Gemeinden mĂŒssen mit einer deutlichen Schlechterstellung gegenĂŒber dem bisherigen Finanzausgleich rechnen.

RĂŒdiger Erben (Foto): „Wir haben noch erheblichen Beratungsbedarf!“ Der Parlamentarische GeschĂ€ftsfĂŒhrer und innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion weiter: „Wir erwarten vom Finanzminister zunĂ€chst die Vorlage einer transparenten Modellrechnung, in der die Verteilung nach alter und neuer Rechtslage fĂŒr jede einzelne Kommune gegenĂŒbergestellt wird. Auf dieser Grundlage können die VorschlĂ€ge in der Koalition beraten werden.“

Text/Foto: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt