Bundestag beschließt Gesetzentwurf – 3G-Regel auch am Arbeitsplatz

Veröffentlicht in: Gesetz | 0

Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, das Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu ändern. Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite läuft mit dem 25. November aus. Das neue Infektionsschutzgesetz soll ermöglichen, auch weiterhin erforderliche Corona-Schutzvorkehrungen zu treffen.

Neue Maßnahmen ergänzen bewährte Regelungen


Mit der Änderung des IfSG werden einige neue Regelungen eingeführt. So soll künftig am Arbeitsplatz und in Bus und Bahn die 3G-Regelung gelten (geimpft, genesen, getestet). Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ist eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher vorgesehen. Das Ausstellen und der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse werden unter Strafe gestellt.

Viele bekannte Schutzvorkehrungen wie die Maskenpflicht und Abstandsregelungen können weitergeführt werden. Beschäftigte sollen außerdem wenn möglich wieder im Homeoffice arbeiten. Die sozialen und wirtschaftlichen Schutzschirme sollen verlängert werden.

Maßnahmen wie 3G, 2G oder 2G plus Test sollen weiterhin je nach Infektionslage von den Ländern beschlossen werden können. Ausgeschlossen sein soll aber die Anordnung von Ausgangssperren, Beherbergungsverboten oder die pauschale, flächendeckende Schließung von Geschäften oder Schulen, Gastronomie oder Sportstätten.

Die Regelungen sollen bundesweit bis zum 19. März 2022 gelten. Eine Verlängerung um drei Monate ist möglich. Dem Gesetz muss nun noch der Bundesrat zustimmen, der heute zu einer Sondersitzung zusammenkommt.