Beschleunigte Verfahren in der Strafgerichtsbarkeit / Erben: Bin gespannt auf die Begründung für den massiven Rückgang

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Magdeburg. Die „Magdeburger Volksstimme“ berichtet heute über von der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt veröffentlichte Zahlen, wonach die Zahl der beschleunigten Verfahren in Sachsen-Anhalt massiv zurückgegangen ist. Waren es in den Jahren 2009 bis 2011 noch deutlich mehr als tausend Verfahren pro Jahr, so sank die Zahl auf zuletzt nur noch 217 (im Jahr 2022).

Die Veröffentlichung der Zahlen fällt zusammen mit der Forderung des neuen CDU-Generalsekretärs Carsten Linnemann in der „BILD am Sonntag“, wonach es „Schnellverfahren gegen Gewalttäter“ brauche. Linnemann weiter: „Wer mittags im Freibad Menschen angreife, muss abends vor dem Richter sitzen und abgeurteilt werden. Auch am Wochenende.“

Hierzu erklärt Rüdiger Erben (Foto), innen- und rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Ich teile die Auffassung von Herrn Linnemann, dass die Strafe auf dem Fuße folgen muss und stimme ihm zu, dass die geltende Strafprozessordnung dies auch zulässt. In Sachsen-Anhalt besetzt die CDU seit über 12 Jahren das Innen- und seit 7 Jahren auch das Justizressort. Leider sprechen die Zahlen eine andere Sprache.  Voraussetzung für die Durchführung beschleunigter Verfahren ist u.a. die zeitnahe Bearbeitung des Falles durch die Revierkriminaldienste der Polizei. Es liegt nahe, dass hier ein Grund für den massiven Rückgang der beschleunigten Verfahren in Sachsen-Anhalt liegt. Ich bin daher gespannt, was die zuständigen Ministerien in den Sitzungen des Innen- und Rechtsausschusses als Erklärung für die gegenläufige Entwicklung zu dem, was Linnemann fordert, vortragen werden.“

Text/Foto: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt