Änderung des Schulgesetzes / Pähle (SPD): Die Wege, die das Ministerium gehen wollte, konnte die Koalition nicht mitgehen

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Magdeburg. Nach intensiven Beratungen hat der Landtag heute die nunmehr 18. Änderung des Schulgesetzes beschlossen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Landesregierung stand unter dem Eindruck der Frage, wie sich Schule unter knapper werdenden Ressourcen gestalten lässt. Die SPD-Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin Katja Pähle stellte klar: „Die Wege, die das Ministerium gehen wollte, konnte die Koalition nicht mitgehen. Aufmerksamen Beobachtern wird nicht entgangen sein, dass das Gesetz im Vergleich zum Regierungsentwurf des Bildungsministeriums im parlamentarischen Verfahren eine grundsätzliche Überarbeitung erfahren hat.“

Besonders die von der Landesregierung geplante Anhebung der Mindestschülerzahlen in den Oberzentren wurde im Verfahren korrigiert. „Die neue Regelung schafft Planungssicherheit für Kommunen, Schulleitungen und auch Eltern. Jede Änderung muss zukünftig das parlamentarische Verfahren durchlaufen.“ Und weiterhin: „Die ursprüngliche Regelung hätte – auch in der Großstadt – zu Standortschließungen und längeren Schulwegen geführt.“

Ein weiterer Schwerpunkt des neuen Schulgesetzes ist der Ansatz von Digitalem Lernen: „Damit geht Schule einen großen Schritt ins digitale Zeitalter. Schülerinnen und Schüler bekommen digitale Medienkompetenz vermittelt, die sie fit für das 21. Jahrhundert machen.“

Neu und fest verankert wird zudem die Berufsorientierung an den Gymnasien: „Auch hier müssen Schülerinnen und Schüler auf den Start in den Beruf vorbereitet werden – einerlei ob in der beruflichen oder in der akademischen Bildung.“ Das neue Schulgesetz setzt klare Rahmenbedingungen und sichert Gestaltungsspielräume für Schulen und Kommunen.

Quelle: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 11. Juni 2025

Foto: Katja Pähle (c) Jens Schlüter