StÀdte- und Gemeindebund: Klimaanpassung muss ins Grundgesetz

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Landsberg: Mehr Geld von Bund und LĂ€ndern fĂŒr Folgen des Klimawandels

OsnabrĂŒck (Foto). Die Kommunen in Deutschland fordern, den Schutz vor den Folgen von Extremwetterereignissen in die Verfassung aufzunehmen. Angesichts zu erwartender Milliardenkosten mĂŒsse die sogenannte Anpassung an den Klimawandel „kĂŒnftig als echte Gemeinschaftsaufgabe in Art. 91a GG“ verankert werden, sagte der HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des StĂ€dte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg (Foto), der „Neuen OsnabrĂŒcker Zeitung“. Damit dĂŒrfte dann der Bund den Kommunen Geld fĂŒr Anpassungsmaßnahmen zur VerfĂŒgung stellen

Im Artikel 91a des Grundgesetzes werden solche gemeinschaftlichen Aufgaben geregelt. Derzeit gehört unter anderem der KĂŒstenschutz dazu. Gerade erst hat das Bundeskabinett ein bundesweit geltendes Klimaanpassungsgesetz beschlossen. KĂŒnftig werden auch die Landkreise sogenannte Klimaanpassungskonzepte ausarbeiten mĂŒssen.

Landsberg mahnte, dass es neben realistischen Zielen auch eine „auskömmliche Finanzierung“ fĂŒr Planung und Umsetzung geben mĂŒsste. Und es brauche ein nachhaltiges Aktionsprogramm. „Das ist ein Prozess, der viele Jahre in Anspruch nehmen wird“, so Landsberg in der NOZ weiter.

Foto (c) DStGB