Zwölf Euro Mindestlohn

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Ab Oktober wird der Mindestlohn bei zwölf Euro brutto pro Stunde liegen. Von der Erhöhung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen, vor allem in Ostdeutschland und viele Frauen.

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn beschlossen. Das Lohnplus von 22 Prozent sei fĂŒr viele Menschen in Deutschland „möglicherweise der grĂ¶ĂŸte Lohnsprung in ihrem Leben“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in seiner Rede vor der Abstimmung.

Impuls fĂŒr die wirtschaftliche Erholung

Bereits zum Gesetzentwurf hatte der Minister gesagt: „Ein armutsfester Mindestlohn ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor ehrlicher Arbeit.“ Ein Mindestlohn von zwölf Euro sei auch aus ökonomischer Sicht von Vorteil: „Damit stĂ€rken wir die Kaufkraft und geben einen wichtigen Impuls fĂŒr die wirtschaftliche Erholung.“

Menschen, die im Niedriglohnsektor beschĂ€ftigt sind, sollen von ihrer Arbeit ein auskömmliches Leben fĂŒhren können. Und wer in Vollzeit beschĂ€ftigt ist, soll am Ende seines Erwerbslebens gut von seiner Rente leben können. Das ist Ziel der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag ist daher festgeschrieben: „Leistung muss anerkannt und Arbeit gerecht bezahlt werden. Darum werden wir den Mindestlohn auf zwölf Euro anheben.“ Diesem Ziel ist die Bundesregierung nach der Abstimmung im Deutschen Bundestag nĂ€her gerĂŒckt. Abschließend muss nun noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.

GrundsĂ€tzlich schlĂ€gt nach dem Mindestlohngesetz die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, die Mindestlohnanpassung vor, die dann per Rechtsverordnung verbindlich wird. Mit dieser gesetzlichen Erhöhung weicht die Bundesregierung einmalig vom vereinbarten Vorgehen ab. ZukĂŒnftige Anpassungen erfolgen wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission.

Sozialversicherungspflichtige BeschÀftigung muss Vorrang haben

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfĂŒgig entlohnte BeschĂ€ftigung aus – sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, wird mit dem Gesetzentwurf die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro erhöht und kĂŒnftig gleitend angepasst.

Mit dem Gesetz trifft die Bundesregierung zudem Maßnahmen, die die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen BeschĂ€ftigung fördern und verhindern helfen, dass Minijobs als Ersatz fĂŒr regulĂ€re ArbeitsverhĂ€ltnisse missbraucht werden.

Damit sich Mehrarbeit fĂŒr die BeschĂ€ftigten lohnt, wird die Höchstgrenze fĂŒr eine BeschĂ€ftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Das entlastet sozialversicherungspflichtige BeschĂ€ftigte mit geringem Arbeitsentgelt stĂ€rker als bisher.

Foto (c) Bundesregierung