Sprengungen von Geldausgabeautomaten: Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung

Veröffentlicht in: Heute in Sachsen-Anhalt | 0

Magdeburg. Angriffe auf Geldausgabeautomaten sind ein bundesweit herausragendes Kriminalitätsphänomen. In den vergangenen fünf Jahren waren in Deutschland tendenziell steigende Fallzahlen festzustellen. Auch wenn die in Sachsen-Anhalt registrierten Fälle sich im bundesweiten Vergleich nach wie vor auf relativ niedrigem Niveau bewegen, sind die Sprengungen zunehmend mit großen Gefährdungen für unbeteiligte Personen und hohen Wertschäden verbunden. Daher misst das Innenministerium der Bekämpfung des Phänomens seit Jahren eine besondere Bedeutung bei.

Mit der heutigen Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Genoverband e. V., der als Regionalverband die Volks- und Raiffeisenbanken in Sachsen-Anhalt vertritt, wird die Bedeutung der gemeinsamen Bekämpfung von Geldautomatensprengungen in Sachsen-Anhalt noch einmal besonders bekräftigt.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die heutige Unterzeichnung ist Ausdruck der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Genoverband e. V.. Wir sind uns darin einig, dass es bei der gemeinsamen Bekämpfung von Geldautomatensprengungen um den Schutz der Bevölkerung, um die Abwehr von Gefahren für die Menschen in Sachsen-Anhalt und die Vermeidung von Sachschäden geht.“

Marco Schulz, Vorstandsmitglied des Genoverbandes, unterstreicht: „Für die Volks- und Raiffeisenbanken hat die Sicherheit ihrer Geldautomaten höchste Priorität, weshalb wir die Initiative der Innenministerin für eine engere Kooperation sehr begrüßen. Wir sind überzeugt: Den Angriffen auf Geldautomaten kann nur im engen Schulterschluss von Politik, Sicherheitsbehörden und Banken begegnet werden.“

Der vereinbarte gegenseitige Informationsaustausch umfasst die jeweilige, vor allem auch ortsbezogene Erkenntnislage sowie aktuelle Sicherheitshinweise und bereits veranlasste Präventionsmaßnahmen. Ferner erklären sich die Kooperationspartner bereit, darauf hinzuwirken, dass Sicherungsmaßnahmen an gemeinsam priorisierten Standorten von Geldausgabeautomaten vorrangig umgesetzt werden. Als wirksame Maßnahmen wurden der Nachtverschluss, Alarm-/ Einbruchmeldeanlagen, eine Videoüberwachung, Nebeltechnik, der Hebelschutz/ die aktive Schachtabdeckung und der Einsatz von Einfärbe- oder Verklebetechnik identifiziert.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang abschließend zur Notwendigkeit der Maßnahmen: „Immer wieder verursachen die hochprofessionellen Täter nicht nur immense wirtschaftliche Schäden. Mit dem vermehrten Einsatz von Festsprengstoffen hat sich das ohnehin schon hohe Gefährdungspotenzial für unbeteiligte Menschen besorgniserregend erhöht. Banken und Geldautomatenhersteller haben bei der Vermeidung von Geldautomatensprengungen eine Schlüsselfunktion. Daher lade ich auch Sparkassen und private Banken herzlich ein, mit dem Innenministerium eine Kooperationsvereinbarung zu schließen.“

Hintergrund:

Im bundesweiten Vergleich bewegen sich die Fallzahlen der Sprengung von Geldautomaten in Sachsen-Anhalt auf einem relativ niedrigen Niveau: 2023 waren es zwölf Fälle (davon sechs Versuche) und im Jahr 2022 wurden neun Fälle (davon vier Versuche) registriert. Die Gesamtschadenssumme bei Geldautomatensprengungen für den Zeitraum 2022 bis 2023 bewegte sich in Sachsen-Anhalt im niedrigen Millionenbereich. Mit Stand 22. April 2024 gab es in Sachsen-Anhalt bislang drei Sprengungen (davon einen Versuch). Der bei den drei Taten entstandene Schaden beträgt hierbei schon fast eine Million Euro.

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hatte bereits im April 2023 Verbandsvertreter der Kreditinstitute zu einem Fachgespräch und damit zu einem ersten Austausch zu Risiken und Gefährdungen bei Geldautomatensprengungen sowie zu möglichen Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen eingeladen. Im Oktober 2023 organisierte das Landeskriminalamt die Fachtagung „Bekämpfungs- und Präventionsansätze im Phänomenbereich von Geldautomaten“. An der Fachtagung nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Vorstände der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken in Sachsen-Anhalt, des Ostdeutschen Sparkassenverbands, des Genossenschaftsverbands der Regionen, der Bundesbank, des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, der Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA) und der R+V Allgemeine Versicherung teil.

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich zurückliegend wiederholt und eingehend mit der Thematik befasst und u. a. im März 2019 Empfehlungen erarbeitet, mit welchen Maßnahmen Kreditinstitute ihre Geldausgabeautomaten sichern können. Die IMK sah es als dringendes Erfordernis, dass die deutsche Kreditwirtschaft sowie die Geldautomatenhersteller die technischen Möglichkeiten ausschöpfen und insbesondere darauf achten, die von der Polizei als wirksam identifizierten Sicherungsempfehlungen konsequent umzusetzen.

Zu den präferierten Präventionsmaßnahmen gehört u. a. der verstärkte Einsatz von Einfärbesystemen, die bei Detonationen die Geldscheine mit Farbe beschmutzen – und dadurch den Tatanreiz durch die erhebliche Erschwerung der Verwertbarkeit der Beute deutlich verringert. Der Einsatz von Einfärbesystemen sollte immer in Kombination mit weiteren Sicherungsmaßnahmen erfolgen.

Weitere Präventionsmaßnahmen sind z. B. auch der Nachtverschluss des Selbstbedienungs-Foyers der Kreditinstitute in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr, die Überwachung des Zugangs zum Foyer durch eine qualifizierte Einbruchmeldetechnik, der Einsatz von Nebelsystemen sowie Sensibilität bei der Standortwahl. Derzeit sind die deutschen Banken und Sparkassen dabei, Präventionsmaßnahmen in einem Mindestschutzniveau insbesondere an Risikostandorten umzusetzen.

Vor allem Standorte, die im Fall einer Sprengung besonders hohes Gefährdungspotenzial für unbeteiligte Menschen aufweisen, müssen vorrangig gesichert werden. Deshalb nehmen die Polizeiinspektionen gemeinsam mit den Geldinstituten vor Ort Risiko- und Gefährdungsanalysen vor. Auf Grundlage dieser sollen künftig noch gezielter Präventionsmaßnahmen zum Einsatz kommen.

Foto: Unterzeichnung Kooperationsvereinbarung GAA-Sprengungen (© MI LSA); v.l.n.r.: Landespolizeidirektor Mario Schwan, Innenministerin Dr. Tamara Zieschang, Vertreter Genoverband e. V. Carsten Waldhelm

Text: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 29. April 2024