Urteil verkĂŒndet: Versuchter Mord in Haldensleben

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Landgericht Magdeburg: 21 Ks 162 Js 18021/22 (6/22) – 1. Große Strafkammer als Schwurgerichtskammer

Das Landgericht Magdeburg hat am heutigen Tag den 58-jÀhrigen Angeklagten wegen versuchten Mordes in zwei rechtlich zusammentreffenden FÀllen in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Das Gericht ist davon ĂŒberzeugt, dass der Angeklagte im April 2022 versucht hat, seine Ex-Freundin und deren neuen LebensgefĂ€hrten zu töten. Sein Plan war es, die Gartenlaube seiner ehemaligen Freundin in Brand zu setzen. Dabei war ihm bekannt, dass diese und deren neuer LebensgefĂ€hrte darin schliefen. Zur AusfĂŒhrung seines Plans hatte er sich maskiert und den Eingangsbereich der Laube mit Benzin ĂŒbergossen. Bevor er dieses in Brand setzen konnte, erwachten die GeschĂ€digten und traten vor die Laube, sodass das Vorhaben scheiterte. Der Angeklagte hat nach den Feststellungen des Gerichts dann ebenfalls ohne Erfolg versucht, den LebensgefĂ€hrten seiner Ex-Freundin mit einem Hammer anzugreifen. Nachdem die GeschĂ€digte den Namen des Angeklagten gerufen hatte, fĂŒhlte sich dieser erkannt und ließ endgĂŒltig von seinem Vorhaben ab.

Als Rechtsmittel gegen dieses Urteil ist die Revision zum Bundesgerichtshof möglich.

Text: Landgericht Magdeburg

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