Verkürzung des Genesenenstatus von sechs Monaten auf 90 Tage ist voraussichtlich rechtswidrig

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Das Verwaltungsgericht Halle hat einem weiteren Eilantrag eines Ehepaars aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit ihrer Genesenennachweise mit einer Dauer von 6 Monaten stattgegeben. Den ungeimpften Antragstellern wurde im November 2021 nach einer Infektion mit dem Coronavirus … Weiter

Verwaltungsgericht Halle: Vor dem 15. Januar 2022 ausgestellte Genesenennachweise mit einer Geltungsdauer von 6 Monaten sind nach wie vor gültig

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Sachsen-Anhalt. Das Verwaltungsgericht Halle hat dem Eilantrag einer Hallenserin gegen die Stadt Halle auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit ihres Genesenennachweises mit einer Dauer von 6 Monaten stattgegeben. Der ungeimpften Antragstellerin wurde im November 2021 nach einer Infektion mit dem Coronavirus … Weiter