Deutschland und die Schweiz werden bei Wettbewerbsfragen enger zusammenarbeiten
Deutschland hat heute mit der Schweiz ein Abkommen ĂĽber die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden unterzeichnet. Das Abkommen erlaubt dem Bundeskartellamt und der Schweizer Wettbewerbskommission kĂĽnftig eine effiziente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts in grenzĂĽberschreitenden Sachverhalten. Dadurch trägt es zu einem besseren Schutz des … Weiter
 
															 
								
								
								
                        