Deutschland und die Schweiz werden bei Wettbewerbsfragen enger zusammenarbeiten

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Deutschland hat heute mit der Schweiz ein Abkommen ĂŒber die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden unterzeichnet. Das Abkommen erlaubt dem Bundeskartellamt und der Schweizer Wettbewerbskommission kĂŒnftig eine effiziente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts in grenzĂŒberschreitenden Sachverhalten. Dadurch trĂ€gt es zu einem besseren Schutz des … Weiter