Schlimme SchÀden:

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Vermieter konnte die Werbungskosten sofort geltend machen

Hat ein Mieter nach einem EigentĂŒmerwechsel schuldhaft einen Substanzschaden an der Immobilie verursacht, so können die Ausgaben fĂŒr Reparaturen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 6/16)

Das Urteil im Detail


Der Fall: Der frischgebackene EigentĂŒmer einer Mietwohnung trennte sich unter anderem wegen verweigerter Nebenkostenzahlungen von seinem Mieter. Im Zuge der RĂŒckgabe des Objekts zeigten sich erhebliche SchĂ€den – unter anderem eingeschlagene Scheiben an den TĂŒren, zerstörte Bodenfliesen und Schimmelbefall an den WĂ€nden. Auch war ein Rohrbruch nicht gemeldet worden. Nun ging es darum, wie der EigentĂŒmer die Reparaturausgaben absetzen könne, als anschaffungsnahe Herstellungskosten ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum oder als Werbungskosten auf einen Schlag.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof ging angesichts dieser schuldhaft verursachten SubstanzschĂ€den davon aus, dass es sich nicht um anschaffungsnahe Herstellungskosten handle, sondern um einen sofort geltend zu machenden „Erhaltungsaufwand“ und damit um Werbungskosten. Das sei anders zu bewerten als Aufwendungen fĂŒr normale bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit einem EigentumsĂŒbergang.