Landtag beschließt liberalisiertes Bestattungsgesetz für Sachsen-Anhalt
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat ein neues Bestattungsgesetz beschlossen. Nach jahrzehntelangen Diskussionen modernisiert das Land damit das Bestattungswesen und stärkt die Wahlmöglichkeiten für Angehörige. Die FDP-Fraktion sieht darin einen wichtigen Schritt für mehr Selbstbestimmung auch über den Tod hinaus.
„Es ist höchste Zeit für ein moderneres und liberaleres Bestattungsgesetz. Ich bin sehr froh, dass wir im Landtag nun die Novelle verabschiedet haben“, erklärte Konstantin Pott (Foto), sozialpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. „Freiheit und Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen sind ein hohes Gut und dürfen auch mit dem Tod nicht enden. Es ist gut, dass die Deutschlandkoalition nun erstmals seit Jahrzehnten das Bestattungsrecht erneuert.“
Das neue Gesetz bringt aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion vor allem drei zentrale Verbesserungen: An erster Stelle steht die Möglichkeit der Ascheentnahme. Angehörige können künftig eine geringe Menge Asche für persönliche Erinnerungsstücke – etwa für das Pressen von Diamanten – entnehmen lassen. Ebenfalls von großer Bedeutung ist die nun verbindliche Pflicht zur Bestattung von sogenannten Sternenkindern, um ihnen einen würdevollen Platz des Gedenkens zu geben. Zudem wird die Tuchbestattung ermöglicht, was insbesondere für muslimische und jüdische Menschen wichtig ist.
Die FDP erinnert daran, dass bereits 2005 der damalige liberale Sozialminister Gerry Kley eine Modernisierung des Bestattungsgesetzes angestoßen hatte. „Nach fast 20 Jahren ist es nun wieder mit den Freien Demokraten in Regierungsverantwortung gelungen, dieses Gesetz zu reformieren“, betonte Pott: „Für uns steht der Wille des Verstorbenen im Fokus. Dieser muss zu Lebzeiten den Wunsch einer alternativen Bestattungsform gewählt und schriftlich festgehalten haben.“
Die Liberalen kündigten an, sich auch in Zukunft für weitere Reformen einzusetzen. „Wir werden uns als FDP für die Öffnung hin zu alternativen Bestattungsformen stark machen, wie etwa Reerdigung. Die heutige Reform ist ein wichtiger Schritt – aber noch nicht das Ende des Weges zu voller Selbstbestimmung“, sagte Pott.
Quelle: FDP-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 11. September 2025
Foto: Konstantin Pott (c) Hans Eckardt / FDP-Fraktion Sachsen-Anhalt