Pasbrig: Keine pauschale Ablehnung von Windrädern in Wäldern

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In der heutigen Landtagssitzung äußerte sich Elrid Pasbrig (Foto), forst- und landwirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, zum Antrag der AfD-Fraktion, der die Errichtung von Windrädern in den Wäldern Sachsen-Anhalts generell verbieten möchte.

Pasbrig verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2022, das ein generelles Verbot von Windrädern im Wald als nicht haltbar bewertet. „Das Bundesverfassungsgericht monierte den Eingriff in das nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsgrundrecht der Beschwerdeführenden,“ erklärte sie und betonte, dass auch Sachsen-Anhalt sein Landeswaldgesetz entsprechend anpassen muss.

Elrid Pasbrig sprach sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema aus: „Es geht nicht darum, vorhandene, gesunde Bäume bzw. Wälder abzuholzen, um Windenergieanlagen zu errichten! Es geht um die Ermöglichung, Windenergieanlagen im Wald dort zu errichten, ‚wo noch Wald draufsteht, aber nicht mehr drin ist.’“ Sie betonte die Notwendigkeit, die Möglichkeit zu nutzen, um Aufforstung zu finanzieren und die Ausbauziele zu erreichen.

Die SPD-Fraktion lehnt den Antrag der AfD ab. Das Waldgesetz muss an dieser Stelle zügig angepasst werden, um rechtliche Rahmenbedingungen für die Einbeziehung von Wäldern in die Planung regionaler Planungsgemeinschaften zu schaffen.

Text/Foto: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 10. November 2023