Nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts im Fall von drei Asylbewerbern aus Somalia tobt die Diskussion ĂŒber die Deutungshoheit. Was bedeutet das Urteil der Richter fĂŒr die Politik von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt? Darf die Bundespolizei weiterhin Menschen an den deutschen Grenzen zurĂŒckweisen, auch wenn sie Asyl in Deutschland beantragen wollen? FĂŒr Dobrindt selbst ist der Fall klar: Ja, es werde weiter zurĂŒckgewiesen, betonte der CSU-Politiker am Dienstag. Vom Koalitionspartner SPD und von Menschenrechtlern kommen gegenteilige Aussagen. Rechtsexperten verweisen indes darauf, dass es in dem Urteil lediglich um einen Einzelfall geht.
In dem konkreten Fall waren zwei MĂ€nner und eine Frau aus Somalia im Mai von Polen aus mit dem Zug in Frankfurt an der Oder eingetroffen und hatten dort Asyl beantragt. Die Bundespolizei wollte die Drei zurĂŒck nach Polen mit der BegrĂŒndung ausweisen, dass sie aus einem EU-Staat eingereist seien und entsprechend dort ihren Asylantrag stellen mĂŒssten. Das Gericht entschied nun in einem Eilantrag, dass das Gesuch der Somalier in Deutschland geprĂŒft und im sogenannten Dublin-Verfahren festgestellt werden mĂŒsse, welches Land fĂŒr den Asylantrag zustĂ€ndig sei.
Text/Foto: Welt Nachrichtensender am 03. Juni 2025