Nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts im Fall von drei Asylbewerbern aus Somalia tobt die Diskussion über die Deutungshoheit. Was bedeutet das Urteil der Richter für die Politik von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt? Darf die Bundespolizei weiterhin Menschen an den deutschen Grenzen zurückweisen, auch wenn sie Asyl in Deutschland beantragen wollen? Für Dobrindt selbst ist der Fall klar: Ja, es werde weiter zurückgewiesen, betonte der CSU-Politiker am Dienstag. Vom Koalitionspartner SPD und von Menschenrechtlern kommen gegenteilige Aussagen. Rechtsexperten verweisen indes darauf, dass es in dem Urteil lediglich um einen Einzelfall geht.
In dem konkreten Fall waren zwei Männer und eine Frau aus Somalia im Mai von Polen aus mit dem Zug in Frankfurt an der Oder eingetroffen und hatten dort Asyl beantragt. Die Bundespolizei wollte die Drei zurück nach Polen mit der Begründung ausweisen, dass sie aus einem EU-Staat eingereist seien und entsprechend dort ihren Asylantrag stellen müssten. Das Gericht entschied nun in einem Eilantrag, dass das Gesuch der Somalier in Deutschland geprüft und im sogenannten Dublin-Verfahren festgestellt werden müsse, welches Land für den Asylantrag zuständig sei.
Text/Foto: Welt Nachrichtensender am 03. Juni 2025
