Migration: Land bereitet EinfĂĽhrung der Bezahlkarte vor

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Magdeburg. Das Land Sachsen-Anhalt hat sich im Januar 2024 gemeinsam mit 13 weiteren Bundesländern darauf verständigt, eine Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Dazu wurde im vergangenen Monat die Dataport AöR von allen 14 Bundesländern mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Auswahl eines entsprechenden Dienstleisters beauftragt. Das Ausschreibungsverfahren soll voraussichtlich im Sommer 2024 abgeschlossen sein.

Parallel zum Ausschreibungsverfahren beginnt das Land Sachsen‑Anhalt schon jetzt die landesweite Einführung der Bezahlkarte vorzubereiten. So soll sichergestellt werden, dass nach erfolgreichem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens die praktische Umsetzung in Sachsen-Anhalt zügig erfolgen kann. Daher hat sich das Ministerium für Inneres und Sport gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, in einer Arbeitsgruppe mit allen Landkreisen, den drei kreisfreien Städten, dem Landesverwaltungsamt und dem Ministerium für Inneres und Sport die operativen Schritte für die Einführung der Bezahlkarte eng abzustimmen. Eine erste Sitzung der Arbeitsgruppe fand bereits statt.

Um die EinfĂĽhrung bestmöglich vorzubereiten, hat sich die Landeshauptstadt Magdeburg bereit erklärt, aus Mitteln des Ministeriums fĂĽr Infrastruktur und Digitales einen vorbereitenden Testlauf mit 1.000 Bezahlkarten durchzufĂĽhren. Bei dem Testlauf werden die fĂĽr die Bezahlkarte bundesweit einheitlichen Mindeststandards zugrunde gelegt; die Bargeldfunktion der Bezahlkarte wird auf 50 Euro begrenzt. Der Testlauf soll im März 2024 beginnen. Die gewonnenen Erfahrungen aus dem Testlauf flieĂźen in die vorbereitenden Abstimmungen der gemeinsamen Arbeitsgruppe ein.

Ministerin fĂĽr Inneres und Sport, Dr. Tamara Zieschang: „Um die Bezahlkarte landesweit zĂĽgig einfĂĽhren zu können, stimmen wir uns eng im Land ab. Ich danke der Landeshauptstadt Magdeburg fĂĽr ihre Bereitschaft, den Umgang mit der Bezahlkarte in einem Testlauf zu erproben. Die dabei gewonnenen praktischen Erfahrungen werden dem Land und allen Landkreisen und kreisfreien Städten bei der landesweiten EinfĂĽhrung der Bezahlkarte zugutekommen.“

OberbĂĽrgermeisterin der Landeshauptstadt Magdeburg, Simone Borris: „Wir versprechen uns von der EinfĂĽhrung der Bezahlkarte vor allem eine Optimierung unserer internen Prozesse und damit weniger Verwaltungsaufwand. Die Karte ist aber auch eine Chance, GeflĂĽchtete von unnötigen Behördengängen zu entlasten. Der Testlauf wird zeigen, wie sich die Zahlkarte im Alltag der Landeshauptstadt Magdeburg bewährt.“

Ministerin fĂĽr Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia HĂĽskens: „Die bargeldlose Auszahlung von UnterstĂĽtzungsleistungen wird sich in Zukunft durchsetzen, davon bin ich ĂĽberzeugt. Ich bin froh, dass wir den Testlauf der Landeshauptstadt unterstĂĽtzen können und wertvolle Erfahrungen sammeln, um kĂĽnftig digitale Anwendungen weiter ausrollen zu können.“

Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, Götz Ulrich: „Die Landkreise begrĂĽĂźen, dass sich das Land Sachsen-Anhalt mit fast allen anderen Ländern auf ein einheitliches Verfahren fĂĽr die EinfĂĽhrung der Bezahlkarte verständigt hat. Damit ist gewährleistet, dass in Sachsen‑Anhalt kein ‚Flickenteppich‘ entsteht. Wir werden das Innenministerium mit den praktischen Erfahrungen in unseren Ausländer- und Sozialbehörden tatkräftig unterstĂĽtzen, damit der Zeitplan eingehalten wird. Die Landkreise erkennen gleichzeitig keine Notwendigkeit, eigene Lösungen auf den Weg zu bringen.“

Präsident des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, Andreas Dittmann: „Der Städte- und Gemeindebund begleitet das Projekt natĂĽrlich. In erster Linie betrifft es in unserem Fall die kreisfreien Städte. Uns ist wichtig, dass es mindestens im Land nicht zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Lösungen kommt. Ob die gewĂĽnschte Wirkung einer Bezahlkarte in Form von weniger Migration und weniger Transferleistungen eintritt, bleibt indes abzuwarten.“

Hintergrund:

Am 6. November 2023 haben sich die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder gemeinsam mit dem Bundeskanzler auf die bundesweite EinfĂĽhrung einer Bezahlkarte verständigt. In Umsetzung dieses Beschlusses haben sich die Länder auf bundeseinheitliche Mindeststandards fĂĽr die Bezahlkarte verständigt und die Dataport AöR mit der Ausschreibung eines Dienstleisters beauftragt. Der Bund hat zugesagt, parallel dazu notwendige gesetzliche Anpassungen des Asylbewerberleistungsgesetzes vorzunehmen.

Mit der Bezahlkarte sollen Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zukĂĽnftig ihre Leistungen als Guthaben auf einer Chipkarte ähnlich einer EC‑Karte erhalten. Die Nutzung wird jedoch bestimmten Einschränkungen unterliegen: Mit der guthabenbasierten Karte sollen beispielsweise keine Ăśberweisungen ins Ausland und auch keine Ăśberziehungen möglich sein. Bargeldabhebungen sollen auf das rechtlich zwingend gebotene Minimum beschränkt werden. In Sachsen‑Anhalt ist eine Begrenzung der Bargeldfunktion auf 50 Euro beabsichtigt.

Quelle: Ministerium fĂĽr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 24. Februar 2024

Foto Credit: PayCenter GmbH