Landtag beschließt modernes Bestattungsgesetz / Gensecke: Die letzten Dinge des Menschseins mit Würde regeln

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Magdeburg. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat nach langem Ringen endlich ein neues Bestattungsgesetz beschlossen. Für die SPD-Fraktion betonte die sozialpolitische Sprecherin Katrin Gensecke (Foto), dass damit „die letzten Dinge des Menschseins geregelt“ würden.

„Die Beratungen in der Koalition waren immer getragen vom Gedanken, die letzten Wünsche der Menschen mit Würde zu respektieren, unsere kulturellen und religiösen Traditionen und Wurzeln zu beachten, aber ebenso Veränderungen in der Trauerkultur mehr Raum zu geben“, sagte Gensecke.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

  • eine verpflichtende zweite Leichenschau bei allen Bestattungen,
  • dauerhaftes Ruherecht in Ehrengräbern für im Auslandseinsatz verstorbene Bundeswehrangehörige,
  • ein Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit,
  • die Möglichkeit der Bestattung von Sternenkindern,
  • eine verlängerte Beisetzungsfrist für Urnen,
  • sowie die Option, bis zu fünf Gramm Asche zur würdevollen Erinnerung zu entnehmen.

Besonderen Wert legte Gensecke auf die religiöse Öffnung: „Als SPD haben wir immer an der Öffnung des Bestattungsgesetzes festgehalten, denn es ist für uns Ausdruck von Respekt vor den religiösen Überzeugungen. Künftig wird es in den Kommunen möglich sein, Bestattungen im Tuch zu regeln. Das ist vor allem für jüdische und muslimische Gläubige von Bedeutung. Damit respektieren wir, dass Menschen, die ihr Zuhause in Sachsen-Anhalt haben, auch ihre Toten nach ihren Traditionen hier zur letzten Ruhe betten.“

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Text/Foto: SPD-Fraktion Sachsen-Anhalt