Heute im Bundesrat: LĂ€nder fordern langfristige Sicherung des Deutschlandtickets bis 2030

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Die LĂ€nder haben sich am 26. September 2025 mit den PlĂ€nen der Bundesregierung befasst, den Bundesbeitrag zur Finanzierung des Deutschlandtickets fĂŒr das kommende Jahr gesetzlich zu regeln.

Finanzierung bis 2030 sicherstellen

In ihrer Stellungnahme fordern sie, die Bundesmittel nicht nur fĂŒr 2026, sondern bis mindestens Ende 2030 verbindlich im Regionalisierungsgesetz festzuschreiben. Außerdem mĂŒsse der VerteilungsschlĂŒssel auf die 16 LĂ€nder angepasst werden. Sie schlagen dazu eine konkrete Formulierung vor, um die politische Einigung der Verkehrsministerkonferenz vom 18. September 2025 in den kĂŒnftigen Gesetzestext aufzunehmen.

Gesetzgebungsverfahren schnell beenden

Auch das Deutschlandticket Job, das Ende 2025 auslĂ€uft, mĂŒsse verlĂ€ngert werden. Der Bundesrat fordert den Bundestag auf, das Gesetzgebungsverfahren so schnell wie möglich abzuschließen. Nur wenn das Gesetz bald verabschiedet wĂŒrde, hĂ€tten LĂ€nder und Verkehrsunternehmen genug Zeit fĂŒr die erforderlichen Anpassungen.

Der Bundesrat betont den Zusammenhang zwischen dem Erfolg des Deutschlandtickets und der QualitĂ€t des Verkehrsangebots. Deshalb mĂŒssten die allgemeinen Regionalisierungsmittel – also die Bundesgelder fĂŒr den Nahverkehr der LĂ€nder – dauerhaft erhöht werden. Auf diese Weise könnten es gelingen, steigende Kosten zu decken und neue Verbindungen zu schaffen.

1,5 Milliarden Euro vom Bund

Laut EntwurfsbegrĂŒndung habe die EinfĂŒhrung des Deutschlandtickets die AttraktivitĂ€t des öffentlichen Personennahverkehrs deutlich gesteigert – das Ticket solle deshalb fortgesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Finanzierungsbeitrag des Bundes im Jahr 2026 auf 1,5 Milliarden Euro zu begrenzen. Eine Pflicht zu Nachzahlungen ist nicht vorgesehen. Die LĂ€nder sollen weiterhin mindestens denselben Betrag beisteuern.

Nachweispflichten der LĂ€nder

Die LĂ€nder mĂŒssen laut Gesetzentwurf bis zum 30. Juni 2027 nachweisen, wie sie die Gelder verwendet haben. Der endgĂŒltige Nachweis ist bis zum 30. Juni 2028 fĂ€llig. Nicht oder zweckwidrig verwendete Mittel seien dem Entwurf zufolge kĂŒnftig sofort zurĂŒckzuzahlen.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme wird nun dem Bundestag zugeleitet. Zuvor hat die Bundesregierung Gelegenheit, sich dazu zu Ă€ußern. Wenn der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat, der dann ĂŒber seine Zustimmung entscheidet.

Plenarsitzung des Bundesrates am 26.09.2025

Foto Quelle: DB AG/Dominic Dupont