Heute im Bundesrat bestÀtigt: 12 Euro Mindestlohn ab 1. Oktober

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Zum 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde. Dies hat der Bundestag am 3. Juni 2022 beschlossen – der Bundesrat billigte am 10. Juni 2022 das Gesetz abschließend. Es wird nun ĂŒber die Bundesregierung dem BundesprĂ€sidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend in Kraft treten.

Ausnahme vom ĂŒblichen Vorgehen

Die gesetzliche Festlegung des Mindestlohns weicht vom ĂŒblichen Erhöhungsverfahren ab: Eigentlich schlĂ€gt die so genannte Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmĂ€ĂŸig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro, zum 1. Juli steigt er turnusmĂ€ĂŸig auf 10,45 Euro. Einmalig zum Oktober 2022 wird er nun per Gesetz auf 12 Euro angehoben. ZukĂŒnftige Anpassungen werden dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, heißt es in der amtlichen BegrĂŒndung.

Auch Mini- und Midijob-Grenze steigen

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfĂŒgig entlohnte BeschĂ€ftigung aus – die sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht das Gesetz die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Sie passt sich kĂŒnftig gleitend an.

Die Höchstgrenze fĂŒr so genannte Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich. Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige BeschĂ€ftigte mit geringem Arbeitsentgelt stĂ€rker als bisher zu entlasten und dafĂŒr zu sorgen, dass sich Mehrarbeit fĂŒr die BeschĂ€ftigten lohnt.

Impuls fĂŒr die wirtschaftliche Erholung

Die Erhöhung betrifft nach Angaben der Bundesregierung, die das Vorhaben ursprĂŒnglich auf den Weg gebracht hatte, mehr als sechs Millionen Menschen. Ziel ist es, die Kaufkraft zu stĂ€rken und einen Impuls zur wirtschaftlichen Erholung zu geben.

Rasches Inkrafttreten geplant

Das Gesetz soll noch im Juni 2022 in Kraft treten, damit sich Wirtschaft und Arbeitnehmervertretungen auf die Erhöhung einstellen können – u.a. auch bei Tarifvertragsverhandlungen.

Plenarsitzung des Bundesrates am 10.06.2022

Foto (c) Bundesregierung