05.06.2025 – Arbeit und Soziales — Antrag — hib 205/2025
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Reform des Mindestlohngesetzes und einen Mindestlohn in Höhe von 15 Euro. In einem entsprechenden Antrag (21/346), der am Freitag erstmals vom Bundestag beraten wird, schreiben die Abgeordneten zur Begründung: „Trotz regelmäßiger Anpassungen hat sich die Differenz zwischen Mindestlohn und Armutsgrenze nicht merklich verringert. Der Mindestlohn bleibt unterhalb der Armutsgrenze von 60 Prozent des mittleren gesamtwirtschaftlichen Lohns von Vollzeitbeschäftigten (Bruttomedianlohn), sodass selbst ein Vollzeitjob zum Mindestlohn nicht sicher vor Armut schützt.“
In Bezug auf die Mindestlohnkommission kritisieren die Abgeordneten eine einseitige Durchsetzung von Positionen durch die Arbeitgeberseite oder den Vorsitz. „Um einen fairen und ausgewogenen Prozess sicherzustellen, müssen zukünftige Entscheidungen im Konsens erfolgen. Vorbild könnte hier das Schlichtungsverfahren im öffentlichen Dienst sein, bei dem zwei Vorsitzende mit wechselndem Stichstimmrecht eingesetzt sind.“
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Reform des Mindestlohngesetzes vorzulegen, der als Untergrenze der Mindestlohnanpassung 60 Prozent des Median-Bruttolohns für Vollzeitbeschäftigte festlegt. Die Mindestlohnkommission soll sich ferner in ihrer Beschlussfassung nicht nur an nachlaufenden Statistiken über die Lohnentwicklung orientieren, sondern darüber hinaus auch Prognosen über die weitere Entwicklung von Löhnen, Gehältern und Inflation in ihre Beschlussfassung mit einbeziehen. Außerdem soll die Kommission jährlich über Anpassungen der Höhe des Mindestlohns beraten. Die Konsensentscheidungen der Sozialpartner sollen beispielsweise durch die Einführung eines institutionalisierten Schlichtungsverfahrens wie bei den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes, gefördert werden.
Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten am 05. Juni 2025
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