Gesundheitsausschuss billigt neues Infektionsschutzgesetz

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Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mit dem kĂŒnftigen Verzicht auf tiefgreifende Corona-Schutzvorkehrungen mehrheitlich gebilligt. FĂŒr den Gesetzentwurf (20/958) der Ampel-Regierung votierten am Mittwochnachmittag die Fraktionen von SPD, GrĂŒnen und FDP, die Oppositionsfraktionen lehnten die Vorlage ab. Der Gesetzentwurf soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.

Dem Entwurf zufolge sollen die LĂ€nder nach dem 19. MĂ€rz 2022 nur noch befugt sein, ausgewĂ€hlte niedrigschwellige Auflagen anzuordnen. Dazu zĂ€hlen die Maskenpflicht und Testpflichten in bestimmten Einrichtungen, insbesondere zum Schutz vulnerabler Personen. Bei einer lokal begrenzten, bedrohlichen Infektionslage soll kĂŒnftig außerdem eine Hotspot-Regelung greifen. In dem Fall können betroffene Gebietskörperschaften erweitere Schutzvorkehrungen anwenden. Voraussetzung ist ein Beschluss des Landtags.

In den Ausschussberatungen verstĂ€ndigten sich die Abgeordneten auf DetailĂ€nderungen. So wird die Liste der Einrichtungen und Unternehmen, in denen eine Maskenpflicht angeordnet werden kann, erweitert. Nunmehr soll dies auch etwa fĂŒr Arztpraxen und Rettungsdienste gelten.

Mehrheitlich beschlossen wurde die mit dem Gesetzentwurf zusammenhĂ€ngende Zweite Verordnung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (20/952). Mit der Neufassung wird unter anderem ein umstrittener Verweis auf das Robert-Koch-Institut (RKI) im Zusammenhang mit dem Genesenenstatus gestrichen.

Der Ausschuss beschloss außerdem fĂŒr kommenden Montag (21. MĂ€rz) eine Anhörung ĂŒber die fĂŒnf Vorlagen zur allgemeinen Impfpflicht.

Deutscher Bundestag am 16. MĂ€rz 2022