Drohnen bei der Polizei – Einsatz von Drohnen braucht klare gesetzliche Grenzen

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Magdeburg. Die Landtagsfraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen fordert eine klare, grundrechtsschonende Rechtsgrundlage fĂŒr den Einsatz von Drohnen durch die Polizei Sachsen-Anhalts.

„Polizeidrohnen können eine sinnvolle ErgĂ€nzung fĂŒr die Arbeit der Polizei sein. Mit ihnen kann Geld und Personal gespart werden, zudem können einfacher und schneller Erkenntnisse gewonnen werden. Die Einsatzfelder und vor allem auch die Grenzen des Drohneneinsatzes mĂŒssen jedoch klar gesetzlich geregelt werden. Der Einsatz kann nicht dauerhaft auf die polizeiliche Generalklausel im Polizeigesetz (SOG) gestĂŒtzt werden. Bei bedeutsamen Grundrechtseingriffen braucht es eine spezifische gesetzliche Grundlage und wir erwarten von der Landesregierung, dass sie diese unverzĂŒglich auf den Weg bringt“, sagt Sebastian Striegel (Foto), innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen.

„Der Einsatz von Drohnen kann problematisch werden, da ganz neue Möglichkeiten der Überwachung entstehen. Einem Eindringen in die PrivatsphĂ€re der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger und einer schleichenden Ausdehnung des Einsatzes von Drohnen mit Auswirkungen auf Grundrechte muss ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden“, so Striegel.

Foto (c) GrĂŒne Sachsen-Anhalt