Bundesrat will AufklÀrung von Steuerstraftaten verbessern

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Der Bundesrat setzt sich dafĂŒr ein, den Informationsaustausch zwischen FinanzĂ€mtern und Börsen zu verbessern, um Steuerstraftaten auf den KapitalmĂ€rkten frĂŒher erkennen zu können und das Vertrauen in die IntegritĂ€t des Wertpapierhandels zu schĂŒtzen. Am 11. MĂ€rz 2022 beschloss er, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Börsengesetzes in den Deutschen Bundestag einzubringen. Er wiederholt damit einen Vorschlag, den er im Juni letzten Jahres – kurz vor Ende der 19. Legislaturperiode – schon einmal beschlossen hatte.

Lehren aus Cum-Ex-Skandalen
Mit dem erneuten Vorstoß auf Anregung des Landes Hessen will der Bundesrat auch Lehren aus der Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals ziehen. Es sei deutlich geworden, dass die bestehende Verschwiegenheitspflicht nicht mehr zeitgemĂ€ĂŸ geregelt sei, heißt es zur BegrĂŒndung: Sie hindere die Börsen, aber auch die Börsenaufsichtsbehörden der LĂ€nder in vielen FĂ€llen daran, Auskunftsersuchen der Finanzbehörden zu beantworten. Ein besserer Informationsaustausch sei dringend erforderlich, mahnt der Bundesrat.

Mehr Informationen fĂŒr Finanzbehörden
Nach derzeitiger Rechtslage dĂŒrfen Börsenorgane und Börsenaufsicht Handelsdaten nur dann den Finanzbehörden mitteilen, wenn dies in zwingendem öffentlichen Interesse liegt oder der Verfolgung einer Steuerstraftat dient. FĂŒr normale Betriebs- und SteuerprĂŒfungen gelte das nicht, kritisiert der Bundesrat. Handelsstrategien, die wie das Cum-Ex-Modell nur der Steuervermeidung dienen, könnten damit zu lange unentdeckt bleiben. Bei Cum-Ex-GeschĂ€ften wurden Aktien in kurzer Frist ge- und wiederverkauft, um ungerechtfertigte Steuergutschriften zu erhalten. Dieser Missbrauch soll durch verbesserten Informationsaustausch zwischen Börse, Aufsichts- und Finanzbehörden bekĂ€mpft werden.

Über die Bundesregierung in den Bundestag
Der Gesetzentwurf wird zunÀchst der Bundesregierung zugeleitet, die dazu binnen sechs Wochen eine Stellungnahme verfasst und dann beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 11.03.2022

Foto (c) Bundesrat