Bundesrat fordert Ausweiskontrollen beim Boarding

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Der Bundesrat setzt sich dafĂŒr ein, dass Fluggesellschaften die IdentitĂ€t ihrer Passagiere beim Boarding kontrollieren und mit den Buchungsdaten der Tickets abgleichen mĂŒssen. Dies ist bisher gesetzlich nicht vorgeschrieben. Auf Initiative von Niedersachsen hat der Bundesrat am 11. Februar 2022 beschlossen, eine entsprechende ErgĂ€nzung im Luftsicherheitsgesetz beim Bundestag einzubringen.

IdentitÀt der Passagiere nicht gesichert

Der Bundesrat warnt vor Gefahren fĂŒr die Luftverkehrssicherheit, wenn unklar bleibt, wer eigentlich an Bord eines Flugzeuges geht: Gibt jemand bei der Buchung eine falsche IdentitĂ€t an und wird vor dem Einsteigen nicht kontrolliert, bleibt die falsche IdentitĂ€t unerkannt. Diese InformationslĂŒcke könnten Kriminelle und Terroristen zur Verschleierung ihrer Reiserouten ausnutzen. Die Arbeit von Sicherheitsbehörden zur BekĂ€mpfung grenzĂŒberschreitender KriminalitĂ€t werde erschwert, heißt es in der EntwurfsbegrĂŒndung.

Vorbild Frankreich

In anderen europÀischen LÀndern wie Frankreich, Belgien oder Spanien sind Fluggesellschaften bereits verpflichtet, die IdentitÀt eines Fluggastes durch Abgleich von Ausweis und Buchungsdaten sicherzustellen.

Erneuter Versuch

Mit dem aktuellen Beschluss bekrĂ€ftigt der Bundesrat eine frĂŒhere Forderung: Schon am 21. September 2018 hatte er – ebenfalls auf Initiative von Niedersachsen – einen gleichlautenden Entwurf (BR-Drs.321/18) beim Bundestag eingebracht. Dieser hat ihn vor Ablauf der 19. Legislaturperiode nicht abschließend beraten, so dass er der DiskontinuitĂ€t unterfiel.

Wie es weitergeht

Der aktuelle Gesetzentwurf wird zunĂ€chst der neuen Bundesregierung zugeleitet, die dazu innerhalb von sechs Wochen Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Feste Fristen fĂŒr dessen Beratungszeit gibt es nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 11.02.2022

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