Nur einen Tag nach dem Bundestag haben auch die LĂ€nder die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes gebilligt – sie ist Teil des so genannten Osterpakets der Bundesregierung. Das Gesetz kann nun dem BundesprĂ€sidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschlieĂend im Bundesgesetzblatt verkĂŒndet werden. Es soll unmittelbar am Tag darauf in Kraft treten.
Mehr Windenergie an Land
Ziel der Novelle ist, den naturvertrĂ€glichen Ausbau der erneuerbaren Energien und vor allem der Windenergie an Land bis 2045 zu beschleunigen und damit die Energiesicherheit zu gewĂ€hrleisten – auch vor dem Hintergrund der aktuellen Krise.
Dazu wird im Bundesnaturschutzgesetz der Grundsatz verankert, dass Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im ĂŒberragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. So dĂŒrfen kĂŒnftig auch Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach FlĂ€chen fĂŒr den Windenergieausbau einbezogen werden.
Bundeseinheitliche PrĂŒfstandards
Bundeseinheitliche Standards sollen die Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen – vor allem bei der artenschutzrechtlichen PrĂŒfung. Hier liegt der Fokus auf der SignifikanzprĂŒfung beim Tötungs- und Verletzungsverbot fĂŒr Vögel und auf der artenschutzrechtlichen Ausnahmeerteilung.
ZusĂ€tzliche artenschutzbezogene Erleichterungen sieht das Gesetz fĂŒr das sogenannte Repowering von Windanlagen vor, das Ă€ltere WindrĂ€der durch leistungsfĂ€higere neue ersetzt.
Ausgleich zwischen Natur- und Klimaschutz
Das Bundesamt fĂŒr Naturschutz ist kĂŒnftig dafĂŒr zustĂ€ndig, zum dauerhaften Schutz besonders betroffener Arten – zum Beispiel bestimmte Brutvögel und FledermĂ€use – nationale Artenhilfsprogramme aufzustellen und umzusetzen. Zur Finanzierung sollen auch Anlagenbetreiber beitragen.
Plenarsitzung des Bundesrates am 08.07.2022
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