In seiner Plenarsitzung am 26. November 2021 hat der Bundesrat die Pläne für ein einheitliches EU-Regelwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung begrüßt, aber auch Kritik geäußert.
Das Vorlagen-Paket enthält insbesondere einen Verordnungsvorschlag der EU-Kommission, der verhindern soll, dass Straftäter Finanzsysteme nutzen.
Kritik an Ausnahmen für rechtsberatende Berufe
Kritisch sehen die Länder unter anderem den in der Verordnung enthaltenen Vorschlag, Notare, Rechtsanwälte und andere selbständige Angehörige von rechtsberatenden Berufen von der Pflicht zur Meldung verdächtiger Transaktionen auszunehmen, soweit es um mandantenbezogene Informationen geht. Der in Deutschland auf nationaler Ebene erreichte Fortschritt bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, der durch die verdachtsunabhängigen Meldepflichten nach nationalem Recht erzielt worden sei, würde damit voraussichtlich zunichtegemacht, warnt der Bundesrat. Zudem regt er an, bei den weiteren Verhandlungen sicherzustellen, dass Güterhändler -wie etwa Verkäufer von Kraftfahrzeugen und Luxusgütern – auch weiterhin als Verpflichtete des Geldwäscherechts beibehalten werden.
Was die EU-Kommission vorhat
Die Pläne aus Brüssel dienen der Umsetzung des 2020 vorgestellten Aktionsplans der EU-Kommission für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Neben einer wirksamen Anwendung der damals vorhandenen Instrumente sah der Aktionsplan insbesondere die Schaffung eines einheitlichen EU-Regelwerks, die Einführung einer auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht und die Errichtung eines Unterstützungs- und Kooperationsmechanismus für die zentralen Meldestellen vor.
Drei Verordnungen und eine Richtlinie
Dementsprechend hat die Kommission nunmehr ein Paket von Vorschlägen für Rechtsakte vorgelegt, die alle auf der Tagesordnung des Bundesrates am 26. November 2021 standen. Es umfasst neben dem Verordnungsvorschlag zum Schutz des Finanzsystems auch einen Richtlinienvorschlag über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zu diesem Zweck – TOP 3b, einen Verordnungsvorschlag für eine neue EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung („AMLA“)- TOP 4 und den Vorschlag zur Neufassung der Verordnung (EU) Nr. 2015/847 zur Erweiterung der Bestimmungen über die Rückverfolgbarkeit auf Kryptowerte – TOP 5 – auch zu diesen Vorschlägen haben die Länder am 26. November 2021 jeweils Stellung genommen.
Regelwerk mit neuer Struktur und inhaltlichen Änderungen
Alle Regeln, die für den privaten Sektor gelten, werden in den Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung überführt, während die Organisation des institutionellen Systems auf nationaler Ebene der Richtlinie überlassen bleibt. Damit soll dem Bedürfnis der Mitgliedstaaten nach Flexibilität in diesem Bereich entsprochen werden.
Krypto-Dienstleistungen und Crowdfunding-Plattformen, Bargeldobergrenze
Das Paket enthält auch inhaltliche Änderungen, die zu einem höheren Grad an Harmonisierung und Konvergenz bei der Anwendung der Regeln in der EU führen sollen.
Es erweitert die Liste der Verpflichteten unter anderem um Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, aber auch andere Sektoren wie Crowdfunding-Plattformen und Migrationsanbieter. Außerdem stellt es die Anforderungen in Bezug auf interne Richtlinien, Kontrollen und Verfahren klar.
Darüber hinaus sieht der Verordnungsvorschlag eine europaweite Bargeldobergrenze im Handel und bei Dienstleistungen von 10 000 EUR vor.
Direkt nach Brüssel
Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme direkt an die EU-Kommission.
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