Bezahlbarer Wohnraum: Bundesrat will kommunales Vorkaufsrecht stÀrken

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Der Bundesrat setzt sich dafĂŒr ein, das kommunale Vorkaufsrecht zum Erhalt bezahlbaren Wohnraums zu stĂ€rken. Am 8. April 2022 fasste er auf Initiative der LĂ€nder Berlin, Hamburg und Bremen eine Entschließung, die sich an die Bundesregierung richtet.

Sozial ausgewogene Quartiere schĂŒtzen

Angesichts steigender Bodenrichtwerte, GrundstĂŒckskaufpreise, Mieten und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen bedĂŒrfe es eines starken und effektiven staatlichen Instruments – insbesondere in sozialen Erhaltungsgebieten. Zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und zum Erhalt lebendiger, sozial ausgewogener stĂ€dtischer Quartiere mit bezahlbaren Mieten reiche der Genehmigungsvorbehalt fĂŒr bauliche Maßnahmen bzw. Umwandlungen allein nicht aus, betont der Bundesrat.

Schnelle GesetzesÀnderung gefordert

Daher fordert er die Bundesregierung auf, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, um das Baugesetzbuch anzupassen: Das Vorkaufsrecht zum Milieuschutz drohe derzeit de facto leerzulaufen. Es mĂŒsse aber kĂŒnftig wieder genauso effektiv und wirksam ausgeĂŒbt werden können wie die anderen Vorkaufsrechte. Kommunen mĂŒssten in die Lage versetzt werden, maßgeblich zu berĂŒcksichtigen, ob der KĂ€ufer eines GrundstĂŒcks in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgt.

Reaktion auf höchstrichterliche Rechtsprechung

Der Entschließungsantrag ist aus Sicht des Bundesrates notwendig, weil ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 der bisherigen Praxis zum Vorkaufsrecht weitgehend die Grundlage entzogen habe. Demnach sei das Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten kĂŒnftig schon dann ausgeschlossen, wenn das GrundstĂŒck zum Zeitpunkt des geplanten Verkaufs entsprechend den Zielen und Zwecken der Erhaltungssatzung bebaut ist und genutzt wird. Selbst wenn die Gemeinde Anhaltspunkte fĂŒr die Annahme habe, dass der KĂ€ufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werde, reiche das zur BegrĂŒndung des Vorkaufsrechts nicht mehr aus.

Auf mögliche zukĂŒnftige, zu einer VerdrĂ€ngung der angestammten Wohnbevölkerung fĂŒhrende Entwicklungen könnten die Kommunen nicht mehr reagieren, daher sei gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben.

Bundesregierung entscheidet

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit dem Appell der LĂ€nder befasst. Feste Fristen gibt es hierfĂŒr nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 08.04.2022

Foto (c) Bundesrat