Änderung des Kinderförderungsgesetzes beschlossen

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Ein gutes Zeichen für alle Eltern im Land – die Koalition steht für Verlässlichkeit.

Heute wurde im Landtag die Änderung des Kinderförderungsgesetzes beschlossen. Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und FDP haben sich die Beteiligten auf Bestreben der SPD dahingehend verständigt, dass die Maßnahmen des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) weiterhin Bestand haben. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde heute im Landtag mehrheitlich angenommen.

Dazu Katrin Gensecke (Foto), Sprecherin für Soziales, Gleichstellung und Inklusion:

„Für Familien mit mehreren Kindern bedeutet das einen erheblichen Vorteil. Stellen Sie sich vor, eine Familie mit 3 Kindern würde in meinem Wahlkreis in Wolmirstedt für das Kind in der Krippe 129 Euro, für das Kind im Kindergarten 95 Euro und für den Hort 59 Euro bezahlen. Die aufgezeigten Kosten beziehen sich auf ein sechsstündiges Betreuungsangebot.

Durch das Gute-Kita-Gesetz des Bundes, welches wir mit dem Landes-Kinderförderungsgesetz umsetzen, fallen jetzt für die Familie nur noch die Kosten für den Hort an. Das zahlt sich echt aus. Mit der heutigen Entscheidung verlängern wir diese Regelung.“

Die neue Bundesregierung hat bereits Gespräche mit den Ländern zur Fortführung des Gesetzes angekündigt. Das stellt Planungssicherheit für die Kommunen und die Eltern in Aussicht.