Innenministerin beruft Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Härtefallkommission

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Magdeburg/ST. Durch das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz ergab sich für die Landesregierung die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission einzurichten. Diese ermöglicht es, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis an Ausländer zu erteilen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. Stellt die Härtefallkommission fest, dass trotz vollziehbarer Ausreisepflicht des Ausländers dringende humanitäre oder persönliche Gründe seine weitere Anwesenheit im Bundesgebiet rechtfertigen, kann die Innenministerin die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anordnen.

Die Kommission hat acht Mitglieder und acht stellvertretende Mitglieder, die persönlich durch die Innenministerin zu berufen sind und über Kenntnisse des Aufenthalts- und Asylrechts oder über Erfahrung in der Flüchtlingsberatung verfügen sollen.

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Härtefallkommission werden auf Vorschlag der in der Härtefallkommissionsverordnung genannten Behörden und Organisationen für zwei Jahre berufen. Die erstmalige Berufung fand am 22. April 2005 statt.

Am 3. Mai 2023 hat Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto) folgende Personen in die Härtefallkommission berufen:

„Die Arbeit der Mitglieder der Härtefallkommission hat einen hohen Stellenwert. Diese erfordert nicht nur Expertise, sondern auch ein gewisses Fingerspitzengefühl. Jedes Härtefallersuchen wird intensiv geprüft, da die Entscheidung das gesamte Leben der Betroffenen beeinflussen kann. Für die ehrenamtliche, zeitintensive und oft sehr anspruchsvolle Arbeit und die Bereitschaft zur Mitwirkung danke ich allen Mitgliedern sehr.“, so Innenministerin Dr. Tamara Zieschang.

In einer konstituierenden Sitzung wurden Frau Monika Schwenke zur Vorsitzenden und Frau Antje Arndt zur Stellvertreterin der Härtefallkommission gewählt.

Quelle: Ministerium fĂĽr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Foto (c) BD-LPSA