Innenministerin beruft Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der HĂ€rtefallkommission
Magdeburg/ST. Durch das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz ergab sich fĂŒr die Landesregierung die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung eine HĂ€rtefallkommission einzurichten. Diese ermöglicht es, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis an AuslĂ€nder zu erteilen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. Stellt … Weiter