Nur einen Tag nach dem Bundestag haben auch die Länder die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes gebilligt – sie ist Teil des so genannten Osterpakets der Bundesregierung. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschlieĂźend im Bundesgesetzblatt verkĂĽndet werden. Es soll unmittelbar am Tag darauf in Kraft treten.
Mehr Windenergie an Land
Ziel der Novelle ist, den naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien und vor allem der Windenergie an Land bis 2045 zu beschleunigen und damit die Energiesicherheit zu gewährleisten – auch vor dem Hintergrund der aktuellen Krise.
Dazu wird im Bundesnaturschutzgesetz der Grundsatz verankert, dass Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. So dürfen künftig auch Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden.
Bundeseinheitliche PrĂĽfstandards
Bundeseinheitliche Standards sollen die Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen – vor allem bei der artenschutzrechtlichen PrĂĽfung. Hier liegt der Fokus auf der SignifikanzprĂĽfung beim Tötungs- und Verletzungsverbot fĂĽr Vögel und auf der artenschutzrechtlichen Ausnahmeerteilung.
Zusätzliche artenschutzbezogene Erleichterungen sieht das Gesetz für das sogenannte Repowering von Windanlagen vor, das ältere Windräder durch leistungsfähigere neue ersetzt.
Ausgleich zwischen Natur- und Klimaschutz
Das Bundesamt fĂĽr Naturschutz ist kĂĽnftig dafĂĽr zuständig, zum dauerhaften Schutz besonders betroffener Arten – zum Beispiel bestimmte Brutvögel und Fledermäuse – nationale Artenhilfsprogramme aufzustellen und umzusetzen. Zur Finanzierung sollen auch Anlagenbetreiber beitragen.
Plenarsitzung des Bundesrates am 08.07.2022
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