Magdeburger Anschlag: Kosmehl (FDP) kritisiert mangelnden Opferschutz

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Magdeburg. Zur Debatte im Landtag ĂŒber den Fall, dass der mutmaßliche AttentĂ€ter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt noch vor Prozessbeginn Kontakt mit Opfern und Angehörigen aufgenommen hat, erklĂ€rt Guido Kosmehl (Foto), rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

„Es ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, nicht nur Ermittlungen zu fĂŒhren und Anklagen zu erheben, sondern auch den Opferschutz fest im Blick zu behalten. Im vorliegenden Fall hĂ€tte eine direkte Kontaktaufnahme des Beschuldigten zu den Opfern verhindert werden mĂŒssen. Die Justizvollzugsgesetze bieten dafĂŒr Möglichkeiten – sie wurden hier nicht genutzt. Auch wĂ€hrend der Untersuchungshaft muss klar sein: Der Schutz der Opfer ist zu beachten.

Besonders kritisch sehe ich zudem die Entscheidung der Justiz, die Zahl der NebenklĂ€ger auf zwei zu begrenzen. Wer 68 Betroffene vertreten soll, kann unmöglich jedem Einzelnen ausreichend Gehör verschaffen. Hier darf Kosten- oder Verfahrensvereinfachung nicht ĂŒber den Interessen der Opfer stehen.

Der Anschlag von Magdeburg ist eine ZĂ€sur. Wir mĂŒssen alles dafĂŒr tun, dass sich eine solche Tat nicht wiederholt – und wir mĂŒssen den Opfern die bestmögliche UnterstĂŒtzung und Beteiligung im Strafverfahren sichern.“ 

Quelle: FDP-Fraktion Sachsen-Anhalt am 22. August 2025

Foto: Guido Kosmehl (c) Hans Eckardt