Heute im Bundestag: Gesetzentwurf fĂŒr allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt

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Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen haben einen Gesetzentwurf zur EinfĂŒhrung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Zur PrĂ€vention gegen Sars-Cov-2 stĂŒnden gut vertrĂ€gliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur VerfĂŒgung, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/899) zur AufklĂ€rung, Beratung und Impfung aller VolljĂ€hrigen.

Studien zeigten, dass Impfungen nicht nur die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und vor schweren KrankheitsverlĂ€ufen schĂŒtzten, sondern auch dazu fĂŒhrten, dass geimpfte Personen weniger zur Ausbreitung des Erregers beitrĂŒgen, heißt es in der Vorlage.

Die Abgeordneten schlagen vor, in einem ersten Schritt die Impfkampagne zu erweitern, alle Erwachsenen persönlich zu kontaktieren und von den Krankenversicherungen ĂŒber Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren zu lassen. Darauf aufbauend solle eine allgemeine Impfpflicht fĂŒr Personen ĂŒber 18 Jahren eingefĂŒhrt werden.

Demnach sollen alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland haben, dazu verpflichtet werden, ab dem 1. Oktober 2022 ĂŒber einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfĂŒgen. Der Nachweis soll auf Anforderung vorzulegen sein.

Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren oder solche, die permanent oder vorĂŒbergehend nicht immunisiert werden können sowie Schwangere in den ersten drei Monaten. Die Regelung soll vierteljĂ€hrlich evaluiert und bis Jahresende 2023 befristet werden.

Deutscher Bundestag am 03. MĂ€rz 2022