Wolfgang Steiger: Das Steuerrecht hĂ€tte zumindest fĂŒr Unternehmen MaĂnahmen zur LiquiditĂ€tsversorgung geboten, die den Bundeshaushalt nicht belastet hĂ€tten
Berlin, 04.10.2022. Der Wirtschaftsrat unterstĂŒtzt die BemĂŒhungen der Bundesregierung, die Auswirkungen der gestiegenen Energiepreise auf die Bevölkerung und die Unternehmen abzumildern. âEs ist richtig, jetzt Lösungen zu finden, die zu einer Entlastung von Bevölkerung und Unternehmen fĂŒhrt. Allerdings dĂŒrfen wir dabei nicht die kĂŒnftige Krisenresilienz des Bundeshaushalts aus den Augen verlieren.
Das dritte MaĂnahmenpaket der Bundesregierung umfasst ein Volumen von 65 Milliarden Euro, daneben soll der Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit neuen KreditermĂ€chtigungen in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden. Mit anderen Worten: Wir genehmigen uns einen weiteren groĂen Schluck aus der Schuldenpulle und setzen so durch steigende Zinsen unsere zukĂŒnftige finanzielle HandlungsfĂ€higkeit einem unkalkulierbaren Risiko aus. Dabei hĂ€tte es im Steuerrecht durch eine Reform der Verlustverrechnungsmöglichkeiten und durch die pauschalen Herabsetzung von Vorauszahlungen auf die Gesamtperiode fĂŒr Unternehmen durchaus haushaltsneutrale LiquiditĂ€tshilfen gegebenâ, kritisiert Wolfgang Steiger (Foto), GeneralsekretĂ€r des Wirtschaftsrates.
Neben der wenig zielgenauen Ausgestaltung einiger Aspekte der Entlastungspakete fĂ€llt vor allem die mangelhafte Abstimmung der Bundesregierung mit den LĂ€ndern auf. âDie aktuelle Diskussion ĂŒber die Finanzierungsbeteiligung der LĂ€nder resultiert doch allein aus der mangelhaften Kommunikation der Bundesregierung. Angesichts eines Ăberschusses der LĂ€nder in Höhe von 23,6 Milliarden Euro und der Tatsache, dass der Bund immer weitere Kernaufgaben der LĂ€nder ĂŒbernommen hat, dĂŒrfte eine Beteiligung an der Finanzierung von Hilfen auĂer Frage stehen. Jedoch hĂ€tte die Bundesregierung solche MaĂnahmenpakete im Vorfeld mit den LĂ€nderchefs abstimmen mĂŒssen. Dann wĂ€ren möglicherweise auch zielgenauere Alternativen, wie die Reform der Verlustverrechnungsmöglichkeiten, vereinbart wordenâ, betont Wolfgang Steiger.
Foto: Wolfgang Steiger © Jens Schicke