Unternehmenshilfen aus dem Wirtschafts-stabilisierungsfonds verlÀngert

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Corona-Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds fĂŒr Unternehmen sind noch bis Ende Juni 2022 möglich: Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 einem entsprechenden VerlĂ€ngerungsbeschluss des Bundestages zugestimmt. Das Gesetz kann daher dem BundesprĂ€sidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Sechs Monate lĂ€nger UnterstĂŒtzung

Nach derzeitiger Rechtslage sind UnterstĂŒtzungen fĂŒr Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in Not gerieten, nur bis Ende des Jahres möglich – diese Befristung wird nun um sechs Monate bis Ende Juni 2022 ausgedehnt.

Europarechtlich abgesichert

Hintergrund ist die Entscheidung der EuropĂ€ischen Kommission, den befristeten Rahmen fĂŒr staatliche Beihilfen zur StĂŒtzung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 bis zum 30. Juni 2022 zu verlĂ€ngern. Europarechtlich sind damit die Voraussetzungen fĂŒr die Mitgliedstaaten der EuropĂ€ischen Union geschaffen, ihre Corona-Hilfsprogramme fortzufĂŒhren. Der Gesetzesbeschluss setzt diese Möglichkeit in nationales Recht um.

Absicherung fĂŒr wichtige Unternehmen

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds soll den wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie entgegenwirken. Betroffene Unternehmen können Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten sowie Kapitalhilfen erhalten. Ziel ist es, gezielt solche Unternehmen zu unterstĂŒtzen, deren BestandsgefĂ€hrdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische SouverĂ€nitĂ€t, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt hĂ€tte. Errichtet wurde der Fonds durch das Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz, dem der Bundesrat im MĂ€rz 2020 zugestimmt hatte.

Garantierahmen und KreditermÀchtigung reduziert

Da es sich um eine zeitliche begrenzte VerlÀngerung von lediglich sechs Monaten handelt, ist der Garantierahmen von 400 auf 100 Milliarden Euro und die KreditermÀchtigung von 100 auf 50 Milliarden Euro reduziert.

Nahtloses Inkrafttreten geplant

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

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