Umweltministerium erleichtert den Photovoltaik-Ausbau in Sachsen-Anhalt

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Magdeburg. Auf AckerflĂ€chen mit geringer BodenqualitĂ€t sowie in landwirtschaftlich nur schwer nutzbaren Höhen- und Hanglagen in Sachsen-Anhalt sollen kĂŒnftig mehr Magdeburg. entstehen. Das Kabinett hat hierfĂŒr eine entsprechende Verordnung des Umweltministeriums verabschiedet. Die FreiflĂ€chenanlagenverordnung (FFA-VO) regelt, dass die Bundesnetzagentur entsprechenden Projekten in sogenannten „benachteiligten Gebieten“ kĂŒnftig einen Zuschlag nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erteilen kann.

„Wir wollen den Ausbau Erneuerbarer Energien in Sachsen-Anhalt weiter beschleunigen, um die Energiewende erfolgreich zu gestalten und die gesteckten Klimaziele zu erfĂŒllen“, erklĂ€rte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto) am Dienstag. „Dazu zĂ€hlt auch der Ausbau von Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen.“

Der Ausbau der FreiflĂ€chensolaranlagen in benachteiligten Gebieten ist so ausgestaltet, dass auch die Interessen der Landwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes gewahrt bleiben. Deshalb sind GrĂŒnlandflĂ€chen sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiete nicht vom Anwendungsbereich der Verordnung erfasst. DarĂŒber hinaus enthĂ€lt die Verordnung eine Mengensteuerung: Pro Jahr dĂŒrfen nicht mehr als 100 Megawatt in benachteiligten Gebieten installiert werden. Das entspricht einer FlĂ€chennutzung von ĂŒblicherweise 100 Hektar pro Jahr.

„Aus meiner Sicht haben wir mit Blick auf die unterschiedlichen Interessenlagen einen guten Kompromiss gefunden. Die Verordnung ebnet den Weg fĂŒr den weiteren Zubau von Photovoltaikanlagen und berĂŒcksichtigt zugleich berechtigte Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Landwirtschaft“, betonte Willingmann.

FreiflĂ€chenanlagen gelten im Hinblick auf ihr Störpotenzial fĂŒr Anwohner als verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig konfliktarm. Sie weisen zudem relativ geringe Stromgestehungskosten auf und tragen daher zur Umsetzung einer kosteneffizienten Energiewende bei. Die zu erzielende Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz ist abhĂ€ngig von der Höhe des bezuschlagten Gebots in den Ausschreibungen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur liegt der vorgegebene Höchstwert fĂŒr die angesetzten Ausschreibungsrunden im Jahr 2022 bei 5,57 Cent pro Kilowattstunde.

Bei der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zĂ€hlt Sachsen-Anhalt bundesweit zu den Vorreitern – zuletzt lag der Anteil der Erneuerbaren an der Bruttostromerzeugung bei 58 Prozent (14,78 von 25,71 Millionen Kilowattstunden). 2,49 Millionen Kilowattstunden Strom wurden mit Photovoltaikanlagen erzeugt.

Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur v. 01. Februar 2022

Foto (c) BD-LPSA