Aus dem Bundestag: Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation
Berlin: (hib/PK) Die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation in einem Heilberuf setzt die Gleichwertigkeit mit der deutschen Berufsqualifikation voraus. Auch die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung gälten für Bewerber mit … Weiter