Berlin: (hib/STO) – Als Unterrichtung (21/750) durch den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag liegt dessen TĂ€tigkeitsbericht ĂŒber den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 vor. Danach haben sich im Berichtszeitraum 279 BĂŒrger mit Eingaben, Hinweisen und Anregungen an den Polizeibeauftragten gewandt.
Schwerpunkte der Eingaben waren dabei dem Bericht zufolge der Vorwurf von Racial Profiling an GrenzĂŒbergĂ€ngen, bei der Einreise an FlughĂ€fen und in Bahnhöfen, âhĂ€ufig verbunden mit dem Vorwurf des Rassismus, sowie DiskriminierungsvorwĂŒrfe bei nicht verhĂ€ltnismĂ€Ăigem polizeilichem Verhaltenâ. Unter Racial Profiling werden verdachtsunabhĂ€ngige Kontrollen nur wegen des physischen Erscheinungsbildes verstanden. Beschwerden von BĂŒrgern gab es laut Vorlage auch ĂŒber BeschĂ€ftigte privater Sicherheitsunternehmen, die im Auftrag der Bundespolizei das GepĂ€ck und die Personen an den Röntgenstrecken ĂŒberprĂŒfen.
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, wandten sich im Berichtsjahr zudem 78 BeschĂ€ftigte sowohl von der Bundespolizei, vom Bundeskriminalamt als auch von der Bundestagspolizei mit Eingaben an den Beauftragten. Die meisten dieser Eingaben von BeschĂ€ftigten betrafen âdie eigenen Belange, wie Beurteilungen und Beförderungen, aber auch das Verhalten von Vorgesetztenâ.
Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag soll laut Vorlage strukturelle MĂ€ngel und Fehlentwicklungen bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und der Polizei beim Deutschen Bundestag aufdecken und untersuchen sowie mögliches Fehlverhalten von BeschĂ€ftigten der Polizeibehörden des Bundes im Einzelfall bewerten. Sowohl BĂŒrger als auch BeschĂ€ftigte können sich an ihn wenden, um ihn auf mögliche strukturelle MĂ€ngel und Fehlentwicklungen oder mögliches Fehlverhalten im Einzelfall aufmerksam zu machen.
Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten am 09. Juli 2025
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