Berlin: (hib/STO) – Als Unterrichtung (21/750) durch den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag liegt dessen Tätigkeitsbericht über den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 vor. Danach haben sich im Berichtszeitraum 279 Bürger mit Eingaben, Hinweisen und Anregungen an den Polizeibeauftragten gewandt.
Schwerpunkte der Eingaben waren dabei dem Bericht zufolge der Vorwurf von Racial Profiling an Grenzübergängen, bei der Einreise an Flughäfen und in Bahnhöfen, „häufig verbunden mit dem Vorwurf des Rassismus, sowie Diskriminierungsvorwürfe bei nicht verhältnismäßigem polizeilichem Verhalten“. Unter Racial Profiling werden verdachtsunabhängige Kontrollen nur wegen des physischen Erscheinungsbildes verstanden. Beschwerden von Bürgern gab es laut Vorlage auch über Beschäftigte privater Sicherheitsunternehmen, die im Auftrag der Bundespolizei das Gepäck und die Personen an den Röntgenstrecken überprüfen.
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, wandten sich im Berichtsjahr zudem 78 Beschäftigte sowohl von der Bundespolizei, vom Bundeskriminalamt als auch von der Bundestagspolizei mit Eingaben an den Beauftragten. Die meisten dieser Eingaben von Beschäftigten betrafen „die eigenen Belange, wie Beurteilungen und Beförderungen, aber auch das Verhalten von Vorgesetzten“.
Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag soll laut Vorlage strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und der Polizei beim Deutschen Bundestag aufdecken und untersuchen sowie mögliches Fehlverhalten von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes im Einzelfall bewerten. Sowohl Bürger als auch Beschäftigte können sich an ihn wenden, um ihn auf mögliche strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen oder mögliches Fehlverhalten im Einzelfall aufmerksam zu machen.
Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten am 09. Juli 2025
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