Strafgerichte: 632 100 Verurteilungen im Jahr 2024

Veröffentlicht in: Statistisches Bundesamt | 0
  • 4 % weniger rechtskräftige Verurteilungen als im Vorjahr
  • Geldstrafe als häufigste Sanktionsart
  • Weniger Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz durch neue Cannabis-Regelung

Im Jahr 2024 wurden rund 632 100 Personen von deutschen Gerichten wegen Gesetzesverstößen rechtskräftig verurteilt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 24 800 beziehungsweise 4 % Verurteilte weniger als im Vorjahr.

Geldstrafe weiterhin häufigste Sanktionsart

Mit rund 506 500 beziehungsweise 80 % aller Verurteilungen war die Verhängung einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht 2024 wie schon in den Vorjahren die häufigste Sanktionsart. Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht oder Strafarrest entschieden die Gerichte bei rund 85 700 Personen oder 14 % aller Verurteilungen. Bei den übrigen rund 39 900 Verurteilungen (6 %) wandten die Gerichte das Jugendstrafrecht an. Davon entfielen rund zwei Drittel auf sogenannte Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz, also Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest. Ein weiteres Drittel entfiel etwa zu gleichen Teilen auf Erziehungsmaßregeln und auf Jugendstrafe gemäß Jugendgerichtsgesetz.

Starker Rückgang bei Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz als Sondereffekt

Verurteilungen können grundsätzlich nach dem Strafgesetzbuch als Kernstrafrecht oder nach einzelnen Strafvorschriften in verschiedenen anderen Gesetzen erfolgen.

Mit rund 481 700 Verurteilungen hatten die Gerichte im Jahr 2024 in rund 76 % aller Verurteilungen Verstöße gegen das Strafgesetzbuch (StGB) geahndet. Das waren rund 8 900 beziehungsweise 1,8 % weniger als im Vorjahr. Von diesen Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch erfolgte etwa ein Fünftel wegen Straftaten im Straßenverkehr. Die übrigen rund vier Fünftel verteilten sich auf unterschiedlichste Verstöße nach dem StGB wie Eigentums- und Vermögensdelikte oder Straftaten gegen die Person.

Rund 150 400 Verurteilungen im Jahr 2024 hatten Verstöße gegen andere Bundes- und Landesgesetze zum Anlass. Dies waren rund 15 900 bzw. knapp 10 % weniger als im Vorjahr. Darunter entfielen rund 55 200 Verurteilungen auf das Straßenverkehrsgesetz und rund 36 400 Verurteilungen auf das Betäubungsmittelgesetz.

Während die Zahl der Verurteilungen nach dem Straßenverkehrsgesetz mit +0,4 % leicht über dem Vorjahr lag, ging die Zahl der Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz um rund 21 200 beziehungsweise 37 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz waren tendenziell auch in den Vorjahren rückläufig, der sehr starke Rückgang zwischen 2023 und 2024 ist allerdings auf einen Sondereffekt durch die gesetzliche Teillegalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis seit April 2024 zurückzuführen. Ab dem Berichtsjahr 2025 können in der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik zusätzlich zum bestehenden Betäubungsmittelgesetz auch Verurteilungen nach dem neuen Medizinal-Cannabisgesetz und dem neuen Konsumcannabisgesetz ausgewertet werden.

—–

Destatis am 15. Dezember 2025

Symbolfoto/pixabay