Magdeburg. Die fĂŒnfjĂ€hrige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter bei dem Oberverwaltungsgericht Landes Sachsen-Anhalt endet am 31. Dezember 2023. Der PrĂ€sident des Oberverwaltungsgerichts hat sich an die Landkreise und kreisfreien StĂ€dte gewandt, damit die Vorbereitungen fĂŒr die Neuwahlen der ehrenamtlichen Richter rechtzeitig in die Wege geleitet werden können. Die ehrenamtlichen Richter bei dem Oberverwaltungsgericht werden auf Vorschlag der Landkreise und kreisfreien StĂ€dte fĂŒr die Dauer von fĂŒnf Jahren von einem Ausschuss gewĂ€hlt, dem der PrĂ€sident des Oberverwaltungsgerichts, ein von der Landesregierung bestimmter Verwaltungsbeamter und sieben vom Landtag zu wĂ€hlende Vertrauensleute angehören.
Das Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg. Es entscheidet in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen BĂŒrgern und Verwaltungsbehörden als Berufungsinstanz gegen erstinstanzliche Urteile der Verwaltungsgerichte und erstinstanzlich zum Beispiel in bestimmten technischen oder baulichen GroĂvorhaben wie etwa den Bau oder Betrieb von VerkehrsflughĂ€fen oder MĂŒllverbrennungsanlagen. Die aufgrund mĂŒndlicher Verhandlung ergehenden Entscheidungen werden durch einen Vorsitzenden Richter, zwei weitere hauptamtliche Richter und zwei ehrenamtliche Richter getroffen. Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mĂŒndlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Sie sollen das fĂŒnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und im Land Sachsen-Anhalt wohnen.
BĂŒrgerinnen und BĂŒrger, die sich fĂŒr eine TĂ€tigkeit als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter interessieren, werden gebeten, sich wegen der Aufnahme in die Vorschlaglisten bei den Landkreisen und kreisfreien StĂ€dten zu melden, in denen sie ihren Wohnsitz haben.
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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