Magdeburg. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat heute den Weg für eine Reform des Bestattungsgesetzes freigemacht. Die Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und FDP haben sich auf einen Änderungsantrag verständigt, der jetzt in die weiteren Ausschussberatungen geht. Die Verabschiedung im Landtag wird für den Herbst angestrebt.
FĂĽr Soldatengräber ist kĂĽnftig das Ministerium fĂĽr Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unter der Leitung von Petra Grimm-Benne verantwortlich – dort, wo gesellschaftliche Verantwortung und Gedenkkultur zusammenlaufen. Katrin Gensecke (Foto), sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: „Wer im Dienst fĂĽr dieses Land gefallen ist, verdient Respekt – auch ĂĽber den Tod hinaus. Mit der klaren Zuständigkeit fĂĽr Soldatengräber stärken wir Erinnerungskultur und historische Verantwortung.“
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die gesetzliche Anerkennung von Sternenkindern. Eltern erhalten kĂĽnftig ein Recht auf Bestattung auch bei sehr frĂĽhen Schwangerschaftsverlusten – verbunden mit einer Informationspflicht fĂĽr medizinische Einrichtungen. Gensecke: „Der Verlust eines Kindes in der Schwangerschaft trifft Familien tief. Wir schaffen rechtliche Klarheit und ermöglichen wĂĽrdigen Abschied.“
Erstmals erlaubt das Gesetz die Entnahme eines kleinen Teils der Asche fĂĽr ErinnerungsstĂĽcke – etwa Gedenkdiamanten. Voraussetzung ist, dass die verstorbene Person in Sachsen-Anhalt lebte und nicht widersprochen hat. Die Entnahme ist auf fĂĽnf Gramm begrenzt, nur enge Angehörige dĂĽrfen sie beauftragen. Krematorien mĂĽssen den Vorgang dokumentieren. Wer aus religiösen GrĂĽnden – etwa im muslimischen oder jĂĽdischen Glauben – auf einen Sarg verzichten möchte, soll kĂĽnftig die Möglichkeit dazu erhalten. Die DurchfĂĽhrung bleibt an klare Vorgaben gebunden: Die Kommunen können dafĂĽr spezielle Grabfelder vorsehen, der Transport erfolgt weiterhin im geschlossenen Sarg bis zur Grabstätte.
Klar geregelt wird auch die zweite Leichenschau. Sachsen-Anhalt gehört damit zu wenigen Ländern, die diese Sicherheitsmaßnahme gesetzlich definieren. Ziel ist es, einheitliche Standards zu schaffen – insbesondere zur Stärkung von Polizei und Justiz bei ungeklärten Todesfällen.
Text/Foto: SPD-Fraktion Sachsen-Anhalt am 28. Mai 2025
