Magdeburg/ST. Das Land Sachsen-Anhalt will mit einem Antrag im Bundesrat erreichen, dass die Mitspracherechte der LĂ€nder bei humanitĂ€ren Aufnahmeprogrammen des Bundes gestĂ€rkt werden. Das Kabinett beschloss am heutigen Dienstag einen entsprechenden EntschlieĂungsantrag.
Mit der sachsen-anhaltischen Initiative soll einer Ăberlastung der Aufnahmesysteme von LĂ€ndern und Kommunen entgegengewirkt werden. Konkret geht es darum, dass der Bund die LĂ€nder zum einen frĂŒhzeitig ĂŒber geplante Aufnahmeprogramme informiert. Zum anderen sollen die LĂ€nder bei der Entscheidung zur Zahl der aufzunehmenden Personen sowie der zugrunde gelegten Aufnahmekriterien maĂgeblich beteiligt werden. Dieses Anliegen wurde bereits mehrfach an den Bund herangetragen â zuletzt auch durch Sachsen-Anhalt auf dem Migrationsgipfel in der vergangenen Woche in Berlin.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): âAktuell ist die Situation faktisch so, dass LĂ€nder und Kommunen die Hauptlast fĂŒr die Unterbringung und Integration tragen. Weil dies mit enormen Kraftanstrengungen und Herausforderungen verbunden ist, ist es nur folgerichtig, dass sie auch ein Mitspracherecht bei der Frage bekommen, wie viele Menschen in Deutschland ĂŒber zusĂ€tzliche Programme aufgenommen werden können. Damit die Aufnahme, Unterbringung und Integration vor Ort gelingen kann, muss der Bund kĂŒnftig stĂ€rker berĂŒcksichtigen, welche Ressourcen fĂŒr die Aufnahme von Schutzsuchenden tatsĂ€chlich zur VerfĂŒgung stehen. Auch dazu dient die Bundesratsinitiative.“
Hintergrund:
Derzeit sieht das Aufenthaltsgesetz nach § 23 Abs. 2 Satz 1 vor, dass das Bundesministerium des Innern und fĂŒr Heimat zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen kann, dass bestimmte AuslĂ€ndergruppen (zum Beispiel Menschen aus Kriegs- oder BĂŒrgerkriegsgebieten) eine Aufnahmezusage erhalten. Die Entscheidung, nach welchen Kriterien die Auswahl der aufzunehmenden Menschen erfolgt und wie viele Menschen aufgenommen werden, liegt im politischen Ermessen des Bundesministeriums des Innern und fĂŒr Heimat. LĂ€nder und Kommunen sind an die Aufnahmezusagen und die Verteilungsentscheidungen gebunden und mĂŒssen die Unterbringung und die Integration gewĂ€hrleisten. Die jetzigen gesetzlichen Regelungen sehen daher de facto keine Einflussmöglichkeiten fĂŒr LĂ€nder und Kommunen vor.
Mit dem jetzigen Antrag fĂŒr eine EntschlieĂung des Bundesrates soll erreicht werden, dass die LĂ€nder kĂŒnftig frĂŒhzeitig ĂŒber geplante Aufnahmeprogramme informiert und maĂgeblich an deren Ausgestaltung beteiligt werden. Zudem soll die Bundesregierung gebeten werden zu prĂŒfen, wie die Beteiligung der LĂ€nder an den Aufnahmezusagen des Bundes (nach § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) gesetzlich gestĂ€rkt werden kann.
Der EntschlieĂungsantrag wird nach seiner Einbringung im Bundesrat zunĂ€chst in den zustĂ€ndigen AusschĂŒssen beraten. Nach Abschluss der Ausschussberatungen stimmt der Bundesrat ĂŒber die Vorlage ab.
Text: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
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