Landgericht Magdeburg: Strafurteil gegen einen damaligen Arzt aus Halberstadt

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Magdeburg. Im Nachgang zur Verhandlung am 27.09.2022 hat gestern am 18.10.2022 die 10. Zivilkammer ein Urteil verkündet.

Das Gericht hat der Klage voll umfänglich stattgegeben und den Beklagten zu Schadensersatz in Höhe von 13.280,37 Euro verurteilt.

Die Klägerin als Krankenkasse fordert mit ihrer Klage von dem Beklagten, einem damaligen Arzt aus Halberstadt Schadensersatz. Die Krankenkasse hatte dieses Geld aufgewendet für die Krankenhausbehandlung einer Frau, die bei ihr versichert gewesen ist.

Die Krankenkasse behauptet, dass der Beklagte der Frau in Halberstadt am 20.02.2018 heimlich im Rahmen eines ansonsten einvernehmlichen sexuellen Kontakts u.a. Kokain verabreicht haben soll. Das Opfer ist dann trotz Behandlung im Krankenhaus an den Folgen der Kokainvergiftung gestorben sein.

Im Zivilverfahren verteidigt sich der Beklagte mit der Behauptung, der Frau weder Kokain zugeführt noch sonst deren Tod verursacht zu haben.

Das Gericht hat sich bei seiner Begründung auf das rechtskräftige Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg am 28.01.2019 gestützt. Hier wurde der Arzt u.a. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Auch das Zivilgericht ist aufgrund der Ausführungen im Strafurteil davon überzeugt, dass der Beklagte durch sein Verhalten die Behandlungskosten verursacht hat. Angesichts des rechtkräftigen Strafurteils wäre es Sache des Beklagten gewesen detailliert auszuführen, warum das Strafurteil falsch gewesen sein soll. Dies ist ihm nicht gelungen.

Rechtlich stützt sich das Zivilgericht zudem auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 25.02.2021 (3 U 15/19) durch das der Mann auf eine Klage der Hinterbliebenen hin zur Zahlung von Hinterbliebenengeld, Beerdigungs- und Anwaltskosten von insgesamt rund 30.000 Euro verurteilt wurde.

10 O 626/22 10. Zivilkammer – Einzelrichter

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